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Aufruf zur Wahlbeteiligung für die Kommunalwahlen am 8. April 2000 in Bosnien-Herzegowina

Pressemitteilung

Aufruf zur Wahlbeteiligung für die Kommunalwahlen am 8. April 2000 in
Bosnien-Herzegowina

Die rund 15´000 vorübergehend in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten aus
Bosnien-Herzegowina sind bis zum 5. April 2000 aufgefordert, ihre Stimme für
die Kommunalwahlen am 8. April 2000 zentral beim OCV-Büro (Out of Country -
Voting) der OSZE in Wien  brieflich abzugeben.

Im Frühjahr 1999 waren die im Ausland lebenden Wahlberechtigten erstmals
aufgefordert worden, sich bei der OSZE in Wien registrieren zu lassen. Die
provisorische Wahlkommission hatte im Sommer 1999 beschlossen, die Wahlen am
8. April 2000 durchzuführen. Die definitive Registrierungsfrist wurde bis
zum 30. November 1999 verlängert.

Die Bestätigung der Wahlberechtigung und das Wahlmaterial wurden direkt
durch die OSZE mit detaillierten Anweisungen zur Stimmabgabe sowie mit
Hinweisen auf telefonische Auskunftsdienste zum Wahlverfahren zugestellt.
Die in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten sind nun aufgefordert, ihre
briefliche Stimmabgabe bis zum 5. April 2000 einzusenden.

Fragen im Zusammenhang mit den Wahlen beantwortet eine OSZE-Hotline in
Sarajewo,
Tel. (00387) 71 292 405 oder . 407
(jeweils von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Montag bis Samstag).

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

2. März 2000

Auskünfte:
Bundeskanzlei,
Sekretariat IPO Bosnien, Tel. (031) 323 20 69