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Keine Uminterpretierung des Europäischen Patentübereinkommens

Keine Uminterpretierung des Europäischen Patentübereinkommens

Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Antwort auf die Interpellation Gonseth
betr. Europäisches Patentüberteinkommen verabschiedet. Er hielt dabei fest,
dass der von der Interpellantin kritisierte Beschluss des Verwaltungsrates
der Europäischen Patentorganisation (EPO) vom 16. Juni 1999 formell wie
inhaltlich korrekt sei. Der Beschluss betrifft die Patentierung
biotechnologischer Erfindungen und sieht vor, dass gewisse Vorschriften der
EU-Richtlinie über den Schutz solcher Erfindungen in die Ausführungsordnung
zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) übernommen werden. Nicht das EPÜ,
sondern dessen Ausführungsordnung wurde also geändert.

Diese Ergänzung der Ausführungsordnung schafft grössere Rechtssicherheit;
sie stellt sicher, dass die Prüfer des Europäischen Patentamtes das EPÜ
künftig einheitlich und korrekt anwenden. Der Bundesrat weist darauf hin,
dass ein Beschluss des Verwaltungsrates der EPO nie zu einer inhaltlichen
Änderung des EPÜ führen kann. Im Falle mangelnder Übereinstimmung der
Vorschriften des Übereinkommens mit jenen der Ausführungsordnung gehen immer
die erstgenannten vor. Zudem sind die im Streitfall zuständigen Behörden
nicht an die Ausführungsordnung gebunden.

Der Bundesrat bejaht in den vorgegebenen Grenzen der öffentlichen Ordnung
die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Er erachtet auch die
Diskussion ethisch relevanter Themen in der Öffentlichkeit als wichtig und
ist daher bereit, die Ethikkommission für die ausserhumane Gentechnik im
Rahmen der verfügbaren Mittel finanziell zu unterstützen, damit sie diesen
Auftrag wahrnehmen kann.

Der Bundesrat wird bei der Teilrevision des Patentgesetzes, die
verwaltungsintern zurzeit vorbereitet wird, die Möglichkeit haben, sich
erneut über Umfang und Grenzen der Patentierung biotechnologischer
Erfindungen auszusprechen. Die entsprechende Vorlage wird Gegenstand einer
externen Vernehmlassung sein. Wann diese stattfinden wird, steht noch nicht
fest.

Bern, 1. März 2000

Weitere Auskünfte:
Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, 031-322 48 02