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Übernahme von Betrieben bei Fusion oder Konkurs


Übernahme von Betrieben bei Fusion oder Konkurs

Heute hat der Bundesrat im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrates
einen Vorschlag zu einer parlamentarischen Initiative zum Schutze von
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnnen in die Vernehmlassung geschickt. Danach
sollen die Rechte der Arbeitnehmerschaft bei Betriebsübernahmen besser
geschützt werden. Der Vorschlag beruht auf einer Initiative von Nationalrat
Jost Gross. Er betrifft Sachverhalte, die in letzter Zeit wiederholt
Aufsehen erregt haben: Einerseits die Veräusserung eines Betriebes oder
eines Betriebsteils aus der Konkursmasse eines zahlungsunfähigen
Unternehmens, andererseits den Betriebsübergang anlässlich einer Fusion des
Betriebsträgers mit einem andern Unternehmen oder mit einer
Unternehmensgruppe.

In diesen Fällen soll sichergestellt werden, dass die betroffenen
Arbeitsverhältnisse sowie die damit verbundenen einzel- und
gesamtarbeitsvertraglichen Verpflichtungen auf den Erwerber des Betriebes
übergehen. Auch die gesetzlichen Informations- und Konsultationsrechte der
Arbeitnehmerschaft sind zu wahren. Weil heute in der Praxis Unsicherheiten
bestehen, soll das Obligationenrecht (Art. 333 ff.) entsprechend präzisiert
werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende April 2000.

Bern, 1. März 2000

Weitere Auskünfte:
Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz, 031 322 40 94