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Schweiz kann Ausbau der Autobahn B33 in Deutschland nicht mitfinanzieren

MEDIENMITTEILUNG

Schweiz kann Ausbau der Autobahn B33 in Deutschland nicht mitfinanzieren

Die Schweiz kann den Ausbau der deutschen Autobahn B33 an der Grenze zum
 Kanton Thurgau nicht mitfinanzieren. Es fehle die Rechtsgrundlage dazu,
 und Deutschland sei für dieses Teilstück allein zuständig, schreibt
 Bundesrat Moritz Leuenberger in seiner Antwort an die Thurgauer Regierung.

Die Thurgauer Regierung hatte den UVEK-Vorsteher angefragt, ob die Schweiz
 den Ausbau der B33 auf deutscher Seite aus den Rückstellungen der
 zweckgebundenen Mineralölsteuer mit- oder vorfinanzieren könnte. Sie
 machte dabei geltend, dass die A7 bis zur deutschen Grenze voraussichtlich
 2002 fertiggestellt werden könne, die Fortsetzung auf deutscher Seite (von
 Konstanz bis zur Autobahn Singen-Stuttgart) von Deutschland aber aus
 finanziellen Gründen zurückgestellt worden sei. Diese Lücke könne
 Nachteile für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum haben, befürchtet
 die Thurgauer Regierung.

Keine Rechtsgrundlage

Es liege zweifellos im Interesse der Schweiz und diene vor allem den
 Verkehrsbedürfnissen der Grenzregion, dass die Fortführung der A7 auf
 deutscher Seite einigermassen den gleichen verkehrstechnischen Stand
 aufweist, schreibt Bundesrat Leuenberger. Insofern sei das Anliegen der
 Thurgauer Regierung verständlich.

Eine Rechtsgrundlage für eine solche Beteiligung fehle aber. Bei der B 33
 würde es sich ausserdem um eine Strecke handeln, für die allein
 Deutschland zuständig ist, so der Vorsteher des UVEK. Eine Schweizer Mit-
 oder Vorfinanzierung sei deshalb nicht möglich.

Zwar gebe es für die Grenzübergänge Basel, Genf, und Chiasso Vereinbarungen
 zwischen der Schweiz und Nachbarländern, in denen auch Finanzierungsfragen
 geregelt seien. In diesen Fällen gehe es aber um gemeinsame Bauwerke
 unmittelbar an der Landesgrenze (etwa die Brücke bei Chiasso/Progeda oder
 Zollanlagen).

Bern, 1. März 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Willy Burgunder, Vizedirektor ASTRA, 031/322 94 17