Bundesrat legt Gen-Lex-Botschaft vor
MEDIENMITTEILUNG
Bundesrat legt Gen-Lex-Botschaft vor
Den Grundsatzentscheid über die Gen-Lex hat der Bundesrat am 19. Januar
gefällt. Heute hat er die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Mit
der Gen-Lex werden Rechtslücken in der ausserhumanen Gentechnologie
geschlossen. Die Vorlage wird voraussichtlich frühestens in der
Sommersession zum ersten Mal durch die Eidg. Räte behandelt.
Die Gen-Lex-Vorlage ist in erster Linie eine Änderung des
Umweltschutzgesetzes. Es sind aber auch andere Gesetze davon betroffen,
insbesondere das Tierschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz. Die
wichtigsten Elemente der Gen-Lex sind:
· Neue Schutzziele: Zusätzlich zum Schutz von Mensch und Umwelt werden neue
Grundsätze für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen
eingeführt: die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen
Vielfalt sowie die Achtung der Würde der Kreatur.
· Haftpflicht: Die Gen-Lex führt eine Haftpflicht des Herstellers von
gentechnisch veränderten Organismen ein. Die Verjährungsfrist beträgt 30
Jahre ab dem Schadensereignis bzw. ab dem ersten Inverkehrbringen von
entsprechenden Produkten.
· Ethikkommission: Die eidgenössische Ethikkommission für die
Biotechnologie im ausserhumanen Bereich erhält eine gesetzliche Grundlage.
· Dialog und Transparenz: Die Gen-Lex will die Kenntnisse und den
öffentlichen Dialog über die Gentechnologie fördern. Sie führt ein
allgemeines Aktenzugangsrecht zu Informationen über den Umgang mit
Organismen ein und ermöglicht die Einrichtung einer Dokumentationsstelle
sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Vorträgen und
Hearings.
Die Vorlage wird nun ans Parlament zur Beratung weitergeleitet.
Bern, 1. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031 322 93 01
Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 69 55, Natel 079 415
99 62
Hans Hosbach, Chef Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 36
Beilagen:
Botschaft und Gesetzesentwurf