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Bundesrat legt Gen-Lex-Botschaft vor

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat legt Gen-Lex-Botschaft vor

Den Grundsatzentscheid über die Gen-Lex hat der Bundesrat am 19. Januar
 gefällt. Heute hat er die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Mit
 der Gen-Lex werden Rechtslücken in der ausserhumanen Gentechnologie
 geschlossen. Die Vorlage wird voraussichtlich frühestens in der
 Sommersession zum ersten Mal durch die Eidg. Räte behandelt.

Die Gen-Lex-Vorlage ist in erster Linie eine Änderung des
 Umweltschutzgesetzes. Es sind aber auch andere Gesetze davon betroffen,
 insbesondere das Tierschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz. Die
 wichtigsten Elemente der Gen-Lex sind:

· Neue Schutzziele: Zusätzlich zum Schutz von Mensch und Umwelt werden neue
 Grundsätze für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen
 eingeführt: die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen
 Vielfalt sowie die Achtung der Würde der Kreatur.

· Haftpflicht: Die Gen-Lex führt eine Haftpflicht des Herstellers von
 gentechnisch veränderten Organismen ein. Die Verjährungsfrist beträgt 30
 Jahre ab dem Schadensereignis bzw. ab dem ersten Inverkehrbringen von
 entsprechenden Produkten.

· Ethikkommission: Die eidgenössische Ethikkommission für die
 Biotechnologie im ausserhumanen Bereich erhält eine gesetzliche Grundlage.

· Dialog und Transparenz: Die Gen-Lex will die Kenntnisse und den
 öffentlichen Dialog über die Gentechnologie fördern. Sie führt ein
 allgemeines Aktenzugangsrecht zu Informationen über den Umgang mit
 Organismen ein und ermöglicht die Einrichtung einer Dokumentationsstelle
 sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Vorträgen und
 Hearings.

Die Vorlage wird nun ans Parlament zur Beratung weitergeleitet.

Bern, 1. März 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
 Tel. 031 322 93 01

Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt
 für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 69 55, Natel 079 415
 99 62

Hans Hosbach, Chef Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 36

Beilagen:

Botschaft und Gesetzesentwurf