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Ratifizierung von zwei Protokollen zur Reduktion von Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen

MEDIENMITTEILUNG

Weiträumige Luftverunreinigung

Ratifizierung von zwei Protokollen zur Reduktion von Schwermetallen und
 persistenten organischen Schadstoffen

Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaften zur Ratifizierung von zwei
 Protokollen übermittelt, deren Ziel die Verminderung der Emissionen von
 Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen in Europa und
 Nordamerika ist. Diese Schadstoffe werden im tierischen und menschlichen
 Organismus abgelagert und bewirken langfristig Störungen der biologischen
 Funktionen. Die gemeinsame Aktion Europas und Nordamerikas wird sich
 insbesondere in den arktischen Regionen günstig auswirken. Dort wurden bei
 Tieren und Menschen erhebliche Schadstoffwerte festgestellt, die auf
 Tausende Kilometer entfernte Belastungsquellen zurückzuführen sind.

Die Ausarbeitung der zwei Protokolle erfolgte im Rahmen der Konvention über
 weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der
 Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE-UNO). Die
 gegenwärtig 45 Vertragsparteien sind Europa - mit der Schweiz und allen
 Ostländern -, die Europäische Gemeinschaft, die USA und Kanada. Die beiden
 Protokolle betreffen die Bekämpfung zweier Arten von Luftschadstoffen,
 deren  gemeinsame Merkmale eine weiträumige Übertragung und die Belastung
 von Umwelt und Nahrungskette sind.

Das Protokoll über Schwermetalle

Zu hohe Blei-, Kadmium- und Quecksilberkonzentrationen im Organismus können
 krankhafte Blutveränderungen sowie Störungen von Leber, Nieren, Kreislauf-
 und Nervensystem hervorrufen. Ausserdem beeinträchtigen die Schwermetalle,
 insbesondere Quecksilber, die Umwelt sowie das Verhalten und die
 Fortpflanzung der Fauna, vor allem der Vögel.

Mit dem Schwermetallprotokoll wird eine Reduktion der  Blei-, Kadmium- und
 Quecksilberemissionen angestrebt. Die Signatarstaaten verpflichten sich,
 verbleites Benzin zu eliminieren und sowohl durch die Industrie bedingte
 Emissionen (z.B. Stahlwerke, Kohlenkraftwerke)  als auch von Produkten wie
 Batterien verursachte Belastungen zu vermindern.

Das Protokoll über persistente organische Schadstoffe

Als persistente organische Schadstoffe (POP - persistent organic
 pollutants) bezeichnet man eine Familie nicht abbaufähiger Schadstoffe,
 die daher sowohl im biologischen wie im nicht biologischen Milieu
 angereichert werden. Die Dioxine gehören zu dieser Familie. Die POP
 sammeln sich im tierischen Fettgewebe an und kontaminieren so die
 menschliche Nahrungskette. Sie finden sich auch in der Milch. Eine
 chronische Belastung kann sich auch in geringen Dosen auf die
 Fortpflanzung und das Immunsystem auswirken sowie zur Entstehung von
 Entwicklungsanomalien und Krebs führen. Tausende Kilometer von den
 Belastungsquellen entfernt wurden Kontaminationen bei den Bewohnern der
 Arktis, die sich hauptsächlich von Fischen ernähren, beobachtet.

In die Luft gelangen diese Schadstoffe bei der Benutzung gewisser Pestizide
 (z.B. DDT), bei der Herstellung und Verwendung mancher chemischer
 Präparate (z.B. PCB), bei der Abfallverbrennung (Dioxinbildung) und mit
 den Abgasen von Motorfahrzeugen.

Das Protokoll untersagt die Herstellung und Verwendung von einem Dutzend
 Pestiziden, darunter auch DDT. Letzteres darf jedoch in Ausnahmefällen
 verwendet werden, um Malaria und Enzephalitiden in den von diesen
 Krankheiten heimgesuchten Ländern zu bekämpfen. Auch die Reduktionsziele
 betreffend Emissionen von Dioxinen und anderen krebserregenden
 Verbrennungsprodukten sind in dem Abkommen festgesetzt.

Auswirkungen für die Schweiz

Die beiden Protokolle bedeuten für die Schweiz keine zusätzliche
 Verpflichtung. Bezogen auf 1990 sollte die Schweiz bis 2010 die
 Bleiemissionen um 80%, die Kadmiumemissionen um 50% und die
 Quecksilberemissionen um 65% reduziert haben. Sie wird dieses Ziel durch
 die Weiterverfolgung der gegenwärtigen Luftreinhaltepolitik erreichen:
 Verbot von verbleitem Benzin ab 1. Januar 2000, Reduktion der Emissionen
 von Abfallverbrennungsanlagen und Metallwerken, Verringerung der Kadmium-
 und Quecksilberemissionen bei der Herstellung und Entsorgung von
 Batterien.

Die im Hinblick auf die Verringerung persistenter organischer Schadstoffe
 eingegangenen Verpflichtungen sind bereits weitgehend durch die Umsetzung
 der Schadstoff- und der Luftreinhalteverordnung erfüllt, die beide 1986 in
 Kraft getreten sind.

Bern, 1. März 2000

UVEK         Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskunft:

Richard Ballaman, Sektion Grundlagen, Abteilung Luftreinhaltung, Bundesamt
 für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, Tel. 079 436 63 21

Internet:
Genauere Informationen sowie den Wortlaut der verschiedenen Protokolle (in
 Englisch) bietet die Website der Konvention : www.unece.org/env/lrtap

Faktenblatt

ECE/UNO-Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
 wurde 1979 in Genf unterzeichnet. Die Konventionsparteien sind 42
 europäische Staaten, die Europäische Gemeinschaft sowie die USA und
 Kanada. Seit 1983 sind fünf Protokolle in Kraft getreten, und zwar:

· EMEP-Protokoll zur Messung und Bewertung der weiträumigen
 Luftverunreinigung (Genf 1984)
· Protokoll zur Verringerung der Schwefelemissionen um 30% (Helsinki 1985)
· Protokoll zur Stabilisierung der Stickoxidemissionen (Sofia 1988)
· Protokoll zur Verringerung der Emissionen von flüchtigen organischen
 Verbindungen um 30% (Genf 1991)
· Protokoll zur weiteren Verringerung der Schwefelemissionen (Oslo 1994)

Die Schweiz, welche die Konvention 1983 ratifizierte, hält sämtliche in
 diesen Protokollen enthaltenen Verpflichtungen ein.

Die beiden Protokolle über Schwermetalle und POP wurden anlässlich der
 Ministerkonferenz am 24. Juni 1998 in Aarhus (Dänemark) angenommen und
 seither von 36 Parteien unterzeichnet. Für das Inkrafttreten sind 16
 Ratifikationen erforderlich. Mehrere Konventionsparteien haben die
 Ratifizierung für das Jahres 2000 angekündigt.

Ein neues Protokoll über die Verringerung von Versauerung, Überdüngung und
 bodennahem Ozon wurde am 1. Dezember 1999 in Göteborg unterzeichnet.