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Keine superprovisorischen Massnahmen im Fall Virus/Radio X - BAKOM begrüsst Verschiebung des Sendestarts

MEDIENMITTEILUNG

Keine superprovisorischen Massnahmen im Fall Virus/Radio X - BAKOM begrüsst
 Verschiebung des Sendestarts

Im Fall der Zusammenarbeit des Basler Lokalradios Radio X und dem SRG
-Jugendradio "Virus" verzichtet das BAKOM auf superprovisorische
 Massnahmen. Es begrüsst den heute mitgeteilten Entscheid der SRG, mit dem
 Sendestart vorerst zuzuwarten. Über eine rechtliche Intervention wird die
 Aufsichtsbehörde entscheiden, wenn mehr Informationen über die geplante
 Zusammenarbeit und deren effektive Realisierung vorliegen.

Letzten Freitag hatten verschiedene Lokalradiostationen sowie der Verband
 Schweizerischer Lokalradios das BAKOM aufgefordert, die ab 1. März 2000
 geplante Ausstrahlung des DRS-Jugendradios Virus in den
 Nachmittagsprogrammen des Basler Lokalsenders Radio X superprovisorisch,
 das heisst ohne Anhörung der betroffenen Veranstalter, zu verbieten.

Nachdem die SRG heute mitgeteilt hat, dass sie bis zu einer vorläufigen
 Klärung der Rechtslage mit der Ausstrahlung von Virus auf Radio X zuwarten
 will, erübrigen sich solche vorbeugende Massnahmen. Das BAKOM begrüsst
 diesen Schritt der SRG. Es wird nun die Rechts- und Sachlage eingehend
 abklären und nötigenfalls aufsichtsrechtlich tätig werden.

Bereits Ende der vergangenen Woche hatte das BAKOM gegenüber der SRG und
 Radio X medienrechtliche und - politische Bedenken gegenüber der
 angestrebten Kooperation geäussert und weitere Informationen verlangt.

Der von SR DRS betriebene Jugendsender Virus darf gemäss Konzession nur
 über Kabel, Satellit und DAB ausgestrahlt werden. Eine Verbreitung über
 UKW-Frequenzen, wie sie bei einer Ausstrahlung über Radio X vorliegen
 würde, ist für Virus dagegen nicht vorgesehen.

Biel, 29. Februar 2000

Bundesamt für Kommunikation
Stabsstelle Kommunikation

Auskünfte:

Dr. Martin Dumermuth, Vizedirektor, Tel. 032/327 55 45