Keine superprovisorischen Massnahmen im Fall Virus/Radio X - BAKOM begrüsst Verschiebung des Sendestarts
MEDIENMITTEILUNG
Keine superprovisorischen Massnahmen im Fall Virus/Radio X - BAKOM begrüsst
Verschiebung des Sendestarts
Im Fall der Zusammenarbeit des Basler Lokalradios Radio X und dem SRG
-Jugendradio "Virus" verzichtet das BAKOM auf superprovisorische
Massnahmen. Es begrüsst den heute mitgeteilten Entscheid der SRG, mit dem
Sendestart vorerst zuzuwarten. Über eine rechtliche Intervention wird die
Aufsichtsbehörde entscheiden, wenn mehr Informationen über die geplante
Zusammenarbeit und deren effektive Realisierung vorliegen.
Letzten Freitag hatten verschiedene Lokalradiostationen sowie der Verband
Schweizerischer Lokalradios das BAKOM aufgefordert, die ab 1. März 2000
geplante Ausstrahlung des DRS-Jugendradios Virus in den
Nachmittagsprogrammen des Basler Lokalsenders Radio X superprovisorisch,
das heisst ohne Anhörung der betroffenen Veranstalter, zu verbieten.
Nachdem die SRG heute mitgeteilt hat, dass sie bis zu einer vorläufigen
Klärung der Rechtslage mit der Ausstrahlung von Virus auf Radio X zuwarten
will, erübrigen sich solche vorbeugende Massnahmen. Das BAKOM begrüsst
diesen Schritt der SRG. Es wird nun die Rechts- und Sachlage eingehend
abklären und nötigenfalls aufsichtsrechtlich tätig werden.
Bereits Ende der vergangenen Woche hatte das BAKOM gegenüber der SRG und
Radio X medienrechtliche und - politische Bedenken gegenüber der
angestrebten Kooperation geäussert und weitere Informationen verlangt.
Der von SR DRS betriebene Jugendsender Virus darf gemäss Konzession nur
über Kabel, Satellit und DAB ausgestrahlt werden. Eine Verbreitung über
UKW-Frequenzen, wie sie bei einer Ausstrahlung über Radio X vorliegen
würde, ist für Virus dagegen nicht vorgesehen.
Biel, 29. Februar 2000
Bundesamt für Kommunikation
Stabsstelle Kommunikation
Auskünfte:
Dr. Martin Dumermuth, Vizedirektor, Tel. 032/327 55 45