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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat regelt Pendenzen im Asyl- und Ausländerbereich

"Humanitäre Aktion 2000": Bundesrat regelt  Pendenzen im Asyl- und
Ausländerbereich

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, mehrere Gruppen von Personen aus
dem Asyl- und Ausländerbereich vorläufig aufzunehmen, die vor dem 31.
Dezember 1992 eingereist sind. Bedingung ist, dass die lange Anwesenheit
nicht auf einem missbräuchlichen Verhalten der Betroffenen beruht und dass
diese sich in der Schweiz gut integriert haben. Diese Regelung umfasst unter
der Bezeichnung "Humanitäre Aktion 2000" potenziell rund 13'000 Personen -
in erster Linie srilankische Staatsangehörige -, bei denen die lange
Anwesenheit auf die Situation im Heimatstaat oder auf die Tatsache
zurückzuführen ist, dass die schweizerischen Behörden die Behandlung vieler
Gesuche zu Gunsten anderer Prioritäten zurückstellen mussten.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Personen, die sich seit vielen Jahren
in der Schweiz aufhalten, endlich Gewissheit über ihren weiteren Verbleib in
der Schweiz haben müssen. Das Asylgesetz sieht beim Vorliegen eines
Härtefalls eine vorläufige Aufnahme durch das Bundesamt für Flüchtlinge
(BFF) vor. Nach der Bewältigung der ausserordentlichen Situation, die in den
letzten Jahren im Asylbereich infolge der Konflikte in Bosnien-Herzegowina
und im Kosovo entstand, können sich die Asylbehörden heute dank des massiven
Rückgangs der Asylgesuche systematisch der Aufarbeitung von Pendenzen
zuwenden. Dabei ist der Bundesrat der Auffassung, dass Personen mit
unterschiedlichem Rechtsstatus, die sich faktisch in derselben Situation
befinden, Anspruch auf eine rechtsgleiche Behandlung haben.

Betroffene Personen

Eine vorläufige Aufnahme können auf Antrag der Kantone und bei Erfüllen der
Härtefall-Kriterien folgende Gruppen von Personen, die vor Ende 1992
einreisten, erhalten:

? 5'294 Personen mit erstinstanzlich hängigem Asylgesuch;
? 944 Personen mit hängiger Beschwerde bei der Schweizerischen
Asylrekurskommission (ARK);
? 6'500 Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde, bei denen
aber der Vollzug der Wegweisung nicht erfolgte;
? 100-200 ehemalige Saisonniers und Kurzaufenthalter aus dem ehemaligen
Jugoslawien, die nach Aufhebung der Aufenthaltsbewilligung infolge des
Bosnien-Krieges vor dem 30.4.1996 ein Asylgesuch einreichten;
? 100-200 Personen, die ihr Asylgesuch im Hinblick auf die Erteilung einer
Härtefall-Bewilligung durch die Kantone zurückgezogen und später die
Härtefall-Bewilligung wegen Fürsorgeabhängigkeit wieder verloren haben;
? einige Dutzend Personen aus dem Ausländerbereich, deren Anwesenheit im
Rahmen der Aktion "Bosnien und Herzegowina" aus humanitären Gründen
vorübergehend geregelt wurde.

Ausnahmen

Personen, deren bisheriges Verhalten darauf schliessen lässt, dass sie nicht
bereit sind, sich in die schweizerische Rechtsordnung einzufügen, welche
Straftaten begangen haben oder durch fehlende Mitwirkung am Verfahren bzw.
beim Vollzug ihre lange Aufenthaltsdauer provoziert haben, sind von dieser
Aktion ausgeschlossen. Personen, die untergetaucht sind, kommen ebenfalls
nicht in den Genuss dieser Regelung, auch wenn sie sich zu einem späteren
Zeitpunkt wieder bei den Behörden melden.

Bern, 1. März 2000

Weitere Auskünfte:
Roger Schneeberger, Bundesamt für Flüchtlinge, 031-325 93 50