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Bundesrat beschliesst Ergänzung des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen

Bern, 1. März 2000

Medieninformation

Bundesrat beschliesst Ergänzung des Bundesgesetzes über die
Rüstungsunternehmen

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Ergänzung des Bundesgesetzes
über die Rüstungsunternehmen vom 10. Oktober 1997. Mit der Änderung soll der
Bundesrat zu einer Rekapitalisierung der Rüstungsunternehmen der RUAG SUISSE
ermächtigt werden.

Die Rekapitalisierung drängt sich auf, damit die Unternehmen weiterhin den
gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der Ausrüstung der Armee mit
Rüstungsgütern und Unterhaltsleistungen erfüllen können.

Am 26. Mai 1999 hat der Bundesrat die Eröffnungsbilanz der
Rüstungsunternehmen per 1. Januar 1999 gutgeheissen. Diese wurde erstmalig
nach den FER-Standards (Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) erstellt, wie
sie - nebst IAS - für ausgelagerte Betriebe verlangt werden. Zu einem
späteren Zeitpunkt beabsichtigt die RUAG SUISSE, ihre Rechnungslegung nach
dem international anerkannten IAS-Standard  auszurichten. Die Einhaltung der
anerkannten Rechnungslegungs-standards führt zu erheblichen Neubewertungen.
Im Jahr 2000 müssen ausserdem die arbeitgeberseitigen Verpflichtungen
gegenüber der Personalvorsorge erstmals nach den neuen Bestimmungen (FER 16
bzw. IAS 19) bewertet werden. Diese neue Berechnung führt zu einer
beträchtlichen Deckungslücke. Der Bundesrat hat ausserdem bei der
Genehmigung der Eröffnungsbilanz eine Garantie für die vollumfängliche
Deckung des statutarischen Deckungskapitals bei der Pensionskasse des Bundes
(PKB) abgegeben, damit allfällige Fehlbeträge aus der noch laufenden
Dossierbereinigung vom Bund übernommen werden. Den genauen Umfang der
Rekapitalisierung wird der Bundesrat später festlegen. Er geht davon aus,
dass für eine gesunde Finanzstruktur rund 50 Millionen Franken und für die
Erhöhung des Deckungskapitals der Vorsorgeeinrichtung der RUAG SUISSE 500
bis 550 Millionen Franken investiert werden müssen. Die Höhe der Abgeltung
des allfälligen Mankos aufgrund der Dossierbereinigung ist derzeit offen.
Für diese Garantie wird noch eine formelle gesetzliche Grundlage geschaffen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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