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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Ablehnung der eidgenössischen Volksinitiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)»

Ablehnung der eidgenössischen Volksinitiative «für eine sichere und
gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)»
Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Arzneimittel-Initiative
verabschiedet. Nach dem Willen des Initiativkomitees soll der Bund die
Vermarktung der Arzneimittel und deren Abgabe an Einzelpersonen regeln;
letzteres soll durch dazu befugte Gesundheitsfachleute erfolgen. Weiter soll
der Bund den Anreiz zu zweckfremdem, unverhältnismässigem oder
missbräuch-lichem Arzneimittelkonsum verhindern und verbieten. Der Bundesrat
empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen, weil schon die
bestehende Verfassungssituation und das künftige Heilmittelgesetz - zur Zeit
in Behandlung im Parlament - die Anlie-gen des Initiativkomitees zu
verwirklichen erlauben.

Vermarktung von Arzneimitteln
Die Initiative wurde nach 7-monatiger Sammelfrist mit über 265'000 Stimmen
eingereicht. Das Initia-tivkomitee fordert zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit Begrenzungen des Wettbewerbes im Heilmittelmarkt. Der Bundesrat
ist einverstanden, dass Arzneimittel keine gewöhnlichen Konsum-güter sind
und deshalb spezieller Regelungen bedürfen. Der Staat soll jedoch lediglich
dort regulie-rend eingreifen, wo es gilt, insbesondere den Gesundheitsschutz
sicherzustellen und nicht, um bestehende Strukturen zu erhalten.
Die Initiantinnen und Initianten haben nach eigenen Angaben auch den
Versandhandel mit Heilmitteln im Visier. Er ist im Entwurf des neuen
Heilmittelgesetzes, welches der Bundesrat im März 1999 dem Parlament zur
Beratung überwiesen hat - und durch welches die Kontrolle der Heilmittel
umfassend durch den Bund geregelt wird -, im Grundsatz untersagt. Unter
Einhaltung bestimmter Sicherheits-bedingungen sollen Ausnahmen jedoch
möglich sein. Neue Versorgungsmodelle, wie sie von einigen
Krankenversicherern bereits durchgeführt werden, bleiben somit bestehen. Der
Bundesrat will damit ein sinnvoller Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und
Marktfreiheit ermöglichen.
Anreiz zum Arzneimittelkonsum
Das Initiativkomitee befürchtet, dass Arzneimittel künftig wie gewöhnliche
Konsumgüter vermarktet werden. Liberalere Werbebestimmungen oder eine
Liberalisierung des Arzneimittelmarktes könnten z. B. zu einem übermässigen
oder missbräuchlichen Arzneimittelkonsum führen. Es ist allerdings nicht
erwiesen, dass ein restriktiv gehandhabter Versandhandel durch befugte
Fachleute mit einem erhöhten oder missbräuchlichen Arzneimittelkonsum in
Verbindung gebracht werden muss. Der oben erwähnte Entwurf zu einem
Heilmittelgesetz enthält zudem differenzierte Bestimmungen über die Werbung,
um den Anreiz zu Missbrauch von Arzneimitteln einzuschränken.
Abgabe von Arzneimitteln durch Gesundheitsfachleute
Mit der Initiative wird eine Regelung der zur Arzneimittelabgabe
berechtigten Personen durch den Bund verlangt. Berechtigt dazu sollen
Gesundheitsfachleute, d. h. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerin-nen und
Apotheker sowie Drogistinnen und Drogisten sein. Die abgabeberechtigten
Personen wer-den traditionellerweise von den Kantonen bestimmt. Mit dem
Entwurf zum Heilmittelgesetz sollen auch weiterhin kantonale Regelungen über
die Selbstdispensation gelten. Die Versorgung der Bevöl-kerung mit
Arzneimitteln ist qualitativ hochstehend und braucht nach Ansicht des
Bundesrates keine Zentralisierung. Die Kantone wurden nämlich mit dem
Krankenversicherungsgesetz verpflichtet, die Zugangsmöglichkeiten für
Patientinnen und Patienten zu einer Apotheke bei der Bewilligung zur Führung
einer Apotheke durch Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Paul J. Dietschy, Vizedirektor, Leiter Facheinheit Heilmittel,
Bundesamt für Gesundheit, Telefon 031 324 91 99