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Inkrafttreten der Massnahmen zur Bereinigung und Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 1.3.2000

Inkrafttreten der Massnahmen zur Bereinigung und Minderung der
Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung

Der Bundesrat hat nach Ablauf der Referendumsfrist die Änderung des
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) auf den 15. März 2000
in Kraft gesetzt. Die Revision des WEG ermöglicht das gleichzeitige
Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über Massnahmen zur Bereinigung
und Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und
Eigentumsförderung. Die Eidg. Räte hatten am 8. Oktober 1999 der
Gesetzesänderung und dem Bundesbeschluss zugestimmt.
Die Teilrevision des WEG und der Bundesbeschluss sind Teil eines
Sanierungspakets, mit dem den Schwierigkeiten begegnet wird, denen die
Wohnbau- und Eigentumsförderung als Folge der Preiseinbrüche auf dem
Liegenschafts-markt ausgesetzt ist. Gemäss Bundesbeschluss werden die
laufenden Rah-menkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung um
240 Millionen Franken erhöht. Davon sind 140 Millionen Franken in Form
rückzahlbarer Darlehen für die Ablösung verbürgter Hypotheken von
gemeinnützigen Bauträgern bestimmt. Mit 100 Millionen Franken wird die
Bundesbeteiligung an der SAPOMP AG aufgestockt. Die WEG-Änderung
ermöglicht es dem Bund, zu Lasten seiner Bestandesrechnung per 31.
Dezember 2000 die zur anfänglichen Senkung der Wohnkosten von
Mietwohnungen gewährten rückzahlbaren Vorschüsse zu übernehmen. Sie
wurden bis anhin von den Banken ausgerichtet. Neue Vorschüsse wird der
Bund ab dem Jahre 2001 selber finanzieren.
Die in Kraft gesetzten Massnahmen bezwecken die mittel- und
längerfristige Verlustminderung. Mit der Ablösung von verbürgten
Hypotheken können drohende Konkurse gemeinnütziger Bauträger und damit
Bürgschaftshonorierungen abgewendet werden. Die finanzielle Stärkung
ermöglicht es der SAPOMP AG, Not leidende WEG-Liegenschaften mit dem
Ziel zu erwerben, diese nach Erholung des Immobiliensektors wenn
möglich ohne Verluste wieder auf den Markt zu führen. Ebenfalls der
langfristigen Risikominderung dient die Umfinanzierung der
rückzahlbaren Vorschüsse. Der Bund kann diese zinsgünstiger gewähren
als die Banken, wodurch sich das langfristige Nachfinanzierungsrisiko
erheblich reduzieren lässt.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Dr. Peter Gurtner, Tel. 032 / 654'91'81