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Statistisches Mehrjahresprogramm 1999 bis 2003

Statistisches Mehrjahresprogramm 1999 bis 2003
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das statistische
Mehrjahresprogramm des Bundes für die Legislaturperiode 1999 bis 2003
gutgeheissen. Das vorliegende Mehrjahresprogramm wird nach jenem für die
Jahre 1995 bis 1999 zum zweiten Mal als Planungsinstrument für die
Statistikpolitik des Bundes eingesetzt. Das Programm enthält eine
Beurteilung der statistischen Tätigkeiten in den vergangenen vier Jahren und
gibt Auskunft über die Zielsetzungen in der laufenden Legislaturperiode. Es
verzeichnet insbesondere ein detailliertes Verzeichnis über die Aktivitäten
der Bundesstellen in den zwanzig Statistikbereichen und zeigt die
Prioritäten und die angesichts der knappen Mittel erforderlichen Verzichte.
Das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes wird in der Sommersession
2000 zusammen mit der Legislaturplanung und dem Legislaturfinanzplan den
eidgenössischen Räten zur Kenntnis gebracht.

Eine besondere Priorität kommt in diesem Programm jenen
gesellschaftspolitischen Bereichen zu, wo der politische Handlungsbedarf
zurzeit besonders gross ist und die auch in der Legislaturplanung 1999 bis
2003 zum Ausdruck kommen. Dies ist namentlich der Fall in den Bereichen des
Gesundheitswesens, der sozialen Sicherheit, der Einkommen, der
Lebenshaltungskosten, der Bildung, der Mobilität und der nachhaltigen
Entwicklung

Ein besonderes Augenmerk wird der Verstärkung der Partnerschaft in der
Schweiz und mit dem Ausland gewidmet. Neben einer engen Zusammenarbeit
zwischen allen Statistikstellen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene
kommt der Vernetzung mit der Wissenschaft eine besondere Bedeutung zu. Im
Vordergrund der Partnerschaften mit dem Ausland steht die Herstellung der
Europakompatibilität der Statistik in der Schweiz, aber auch die Mitwirkung
an Programmen der technischen Zusammenarbeit zugunsten von Osteuropa und
Ländern des Mittelmeerraumes.
Aufgrund von Art. 65 der neuen Bundesverfassung, dem sog. Statistikartikel,
soll in der kommenden Legislaturperiode den eidgenössischen Räten ein
Bundesgesetz zur Registerharmonisierung unterbreitet werden. Der Zweck
dieser neuen rechtlichen Grundlage besteht darin, kantonale und kommunale
Register (z.B. Einwohnerregister der Gemeinden oder Register über den
Gebäude- und Wohnungsbestand) zu harmonisieren und damit für statistische
Zwecke verfügbar zu machen. Ganz allgemein sollen in Zukunft
Verwaltungsdaten vermehrt genutzt werden, um statistische Befragungen zu
vermeiden und damit die Belastung der Befragten (Personen und Unternehmen)
zu verkleinern.

Eidg. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Felix Herzig, Stellvertretender Direktor, BFS, Tel. 032 713 60 06