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Aufklärungsdrohnensysteme 95 Ablieferungsverzögerung und Frequenzänderung

3003 Bern, 29. Februar 2000

Medieninformation

Aufklärungsdrohnensysteme 95 Ablieferungsverzögerung und Frequenzänderung

 Die Einführung der Aufklärungsdrohnensysteme 95 bei der Luftwaffe verzögert
sich, weil Mängel an Software und Anwenderdokumentation behoben werden
müssen. Zusätzliche Schwierigkeiten entstehen durch die geplante
internationale Einführung von Mobiltelefonen der dritten Generation ab 2002.
Da diese teilweise die gleichen Frequenzen wie die Aufklärungsdrohnensysteme
der Schweizer Armee benützen, können Änderungen an den Drohnensystemen nötig
werden. Das VBS erarbeitet Lösungsmöglichkeiten.

Das Parlament bewilligte für die Beschaffung der vier
Aufklärungsdrohnensysteme 95 im Rüstungsprogramm 95 einen Kredit von 350
Millionen. Drohnen sind unbemannte, ferngelenkte Kleinflugzeuge, die mit
Video- und Infrarotkameras ausgerüstet sind. Sie können bei Tag und Nacht
Bilder aus einem Einsatzgebiet an einen bis zu 100 km entfernten
Kommandoposten übermitteln. Ein Flugkörper kann pro Einsatz bis zu vier
Stunden in der Luft bleiben. Ein Drohnensystem umfasst unter anderem sieben
Flugkörper, zwei Bodenkontrollstationen und zwei Bildempfangsstationen.

Bis heute wurden der Schweizer Luftwaffe drei der vier mit dem
Rüstungsprogramm 1995 bestellten Aufklärungsdrohnensysteme 95 zur Einführung
und Nutzung abgegeben. Im Laufe der Ablieferung mussten von der Gruppe
Rüstung und der Luftwaffe bei den Lieferanten Mängel an der Software und der
Anwenderdokumentation reklamiert werden. Deren Behebung unter Garantie
dauert länger als vorgesehen. Die Ablieferung des letzten Systems kann
deshalb statt Ende des vergangenen Jahres erst in der zweiten Hälfte März
2000 erfolgen. Aus verschiedenen Gründen hat sich beim Lieferanten auch die
Entwicklung und Herstellung des zugehörigen Simulators stark verzögert.
Dieser wird der Luftwaffe erst ab Herbst 2000 zur Verfügung stehen. Die
Ablieferverzögerungen wirken sich negativ auf das Ausbildungsprogramm der
bei der Luftwaffe gebildeten Berufsorganisation und der neuen
Drohnenabteilung 7 aus. Die Umschulung muss deshalb um ein Jahr verschoben
werden.

Eine weitere Schwierigkeit für die Nutzung der Aufklärungsdrohnensysteme 95
entsteht durch die im zivilen Bereich geplante Einführung der dritten
Generation von Mobiltelefonen in ganz Europa. Die Datenübermittlung der
Aufklärungsdrohnen (der sogenannte Datalink) arbeitet im Frequenzbereich um
2 GHz, wie dies 1988 zwischen den damals zuständigen zivilen und
militärischen Stellen des Bundes für diesen Zweck festgelegt wurde. Ab 2002
wird in Europa gemäss internationalen Beschlüssen ein neues
Mobiltelefonsystem eingeführt. Dieses weltweit standardisierte System UMTS
(Universal Mobile Telecommunication System) wird die heutigen
GSM-Mobiltelefone ergänzen und längerfristig ersetzen. UMTS wird in der
Schweiz die Frequenzen 1900-2025 und 2110-2200 MHz belegen. Die
Drohnensysteme und das neue Mobiltelefon werden damit zu einem erheblichen
Teil die gleichen Frequenzen benützen. Erst Mitte 1997, als die Produktion
der Drohnensysteme schon weit fortgeschritten war, erhielt das VBS gültige
technische Leistungsdaten von UMTS. Von der Gruppe Rüstung und vom Bundesamt
für Kommunikation (BAKOM) unabhängig voneinander durchgeführte Abklärungen
zeigen nun, dass sich die Systeme in der Schweiz gegenseitig massiv stören
können. Die Ausstrahlungen der Drohnen können sich auch im grenznahen
Ausland bemerkbar machen und damit internationale Vereinbarungen tangieren.

Die Gruppe Rüstung erarbeitet zur Zeit Lösungsmöglichkeiten. Eine einfache
Umstellung der Drohnensysteme auf andere Frequenzen im Umfeld des
2-GHz-Bandes ist nicht möglich, da diese dem Militär nicht zur Verfügung
stehen. Um die Drohnen nach dem 1. Januar 2002 eingeschränkt einsetzen zu
können, wird geprüft, ob der Betrieb auf den wenigen für das Militär im
2-GHz-Band frei bleibenden Frequenzen möglich ist. Geprüft wird auch, ob
dies allenfalls Basis einer kostengünstigen dauerhaften Lösung sein könnte.
Ein vollständiger Ersatz des Datalinks für völlig andere Frequenzbereiche
würde die Konstruktion und den Ersatz zahlreicher Geräte am Boden und in den
Flugkörpern nötig machen. Die Kosten werden noch abgeklärt. Es ist mit
Entwicklungskosten in der Höhe von rund 25 Millionen Franken und
Beschaffungskosten von 40-50 Millionen zu rechnen.

Aus der Vergabe der UMTS-Lizenzen an mehrere zukünftige Netzbetreiber
erwartet der Bund Einnahmen, die um ein Mehrfaches über den Kosten eines
allfälligen Ersatzes des Datalinks der Drohnensysteme liegen dürften.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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