Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Rückübernahmeabkommen Schweiz-Albanien unterzeichnet

Rückübernahmeabkommen Schweiz-Albanien unterzeichnet

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und der albanische Innenminister Spartak
Poçi haben am Dienstag in Bern das Rückübernahmeabkommen zwischen der
Schweiz und Albanien unterzeichnet. Das Abkommen, das u. a. den Transit von
Kosovo-Albanern regelt, wird in Kraft treten, sobald die erforderlichen
innerstaatlichen Verfahren in Albanien abgeschlossen sind.

Im Zentrum des Abkommens steht die Verpflichtung zur gegenseitigen
Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Dabei wird ausdrücklich
festgehalten, dass die beiden Vertragsstaaten bei der Abklärung der
Staatsangehörigkeit eng zusammenarbeiten werden. Es ist das erste Mal, dass
eine solche Zusammenarbeit in einem Rückübernahmeabkommen der Schweiz
vorgesehen ist. Mit dem Abkommen wird auch die Frage des Transits von
Kosovo-Albanern durch Albanien geregelt. Die Politik Albaniens, die
individuelle Durchreise auch in Zukunft ohne weiteres und visumsfrei zu
gestatten, wurde bestätigt. Neu ist die Mithilfe Albaniens bei organisierten
oder polizeilich zu begleitenden Durchreisen über albanisches Territorium in
den Kosovo.

Auf dem Weg zu einem multilateralen Transitabkommen

In den Gesprächen, die der Unterzeichnung voraus gingen, äusserte die
Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements auch den
Wunsch, dass sich Albanien dem multilateralen Transitabkommen anschliesse.
Dessen Ziel ist die visumfreie Rückkehr jugoslawischer Staatsangehöriger,
welche die westlichen Vertragsstaaten verlassen müssen. An den Verhandlungen
sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Italien, Kroatien,
Österreich, die Schweiz, Slowenien und Ungarn beteiligt. Für die Rückkehr in
den Kosovo auf dem Landweg eignet sich vor allem Albanien. Albanien hat auf
das Anliegen der Schweiz positiv reagiert.

Kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit

Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wurden Fragen der
kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit, der Geldwäscherei und der Rechtshilfe
besprochen. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold bot Innenminister Poçi
Unterstützung bei der Ausbildung der albanischen Polizei an. Eine solches
Hilfsprogramm könnte beispielsweise Ausbildungskurse in der Schweiz oder in
Albanien wie auch Referate schweizerischer Spezialisten vor Ort umfassen.

Im Bereich der Geldwäscherei war man sich einig, dass eine wirksame
Bekämpfung  auch eine enge zwischenstaatliche Zusammenarbeit voraussetzt.
Bundesrätin  Metzler-Arnold schlug deshalb vor zu prüfen, mit welchen
bilateralen Massnahmen die Kooperation im Bereich der Rechtssetzung und des
Informationsaustausches zwischen den Behörden, die für Geldwäscherei
zuständig sind, gefördert werden könnte.

Der albanischen Delegation, die am Montag Nachmittag in der Schweiz eintraf
und am Mittwoch nach Tirana zurückfliegen wird, gehörten u. a. der
albanische Botschafter in der Schweiz, Vladimir Thanati, und der
Generaldirektor der Polizei, Veli Myftari, an. Schweizerischerseits nahmen
u. a. der Botschafter der Schweiz in Tirana, Thomas Feller, der Stv.
Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, Urs Hadorn, und der Leiter der
Kriminalpolizeilichen Zentralstellen im Bundesamt für Polizei, Stephan
Gussmann, an den Gesprächen teil.

Bern, 29. Februar 2000

Für weitere Auskünfte:
- Urs Hadorn, Stv. Direktor BFF, 031-325 92 51 (für Rückübernahmeabkommen)
- Christoph Häni, 079-671 99 50