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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Ab 2003 wird nur noch der neue Pass ausgestellt

Ab 2003 wird nur noch der neue Pass ausgestellt

EJPD eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung über die Einführung des Passes
2003

Ab dem 1. Januar 2003 wird nur noch der neue Schweizer Pass ausgestellt. Der
heutige Schweizer Pass, der 1985 eingeführt wurde und aus Sicherheitsgründen
ersetzt werden muss, wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verlängert. Pässe,
die vor dem 1. Januar 2003 verlängert wurden, bleiben je nach
Ausstellungsdatum bis längstens am 31. Dezember 2007 gültig. Dies schlägt
das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einem Entwurf zu
einer Verordnung über die Einführung des Passes 2003 vor. Die kantonalen
Justiz- und Polizeidepartemente sowie interessierte Organisationen können
sich im Rahmen einer Vernehmlassung bis zum 31. Mai 2000 zum
Verordnungsentwurf äussern.

Der Verordnungsentwurf kann im Internet unter der Adresse
"http://www.admin.ch/bap" abgerufen werden.

Bern, 25. Februar 2000