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Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht

MEDIENMITTEILUNG

Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht

Die Vorarbeiten für eine Nationale Sicherheitsagentur in den Bereichen
 Verkehr, Umwelt und Energie sollen bis im nächsten Jahr abgeschlossen
 sein. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
 Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat über den Stand des Vorhabens
 informiert. Das Projekt sieht ein Kompetenz-zentrum für technische
 Sicherheit vor. Damit würde auf Verwaltungsebene die Sicherheitsaufsicht
 von den übrigen Vollzugsaufgaben getrennt.

Die Reorganisation umfasst nur die Aufgabengebiete des UVEK und beschränkt
 sich auf die technische Sicherheit (safety). Die Sicherheit technischer
 Anlagen (z.B. Flug- und Fahrzeugen) vor kriminellen Einwirkungen
 (security) gehört nicht zum Projekt.

Die wichtigsten Ziele der Reorganisation sind:

· Anwendung einer risikogerechten Sicherheitsphilosophie;

· klare Definition der Aufgaben und der Verantwortung der
 Sicherheitsaufsichtsbehörde einerseits und von Herstellern, Bauherren,
 Betreibern und Konformitätsbewertungsstellen;

· Trennung zwischen Sicherheitsaufsicht und Bauherren- und Förderaufgaben
 der Verwaltung (z. B. Energieversorgung, Bau von Verkehrsanlagen);

· Zusammenfassung der sicherheitsrelevanten Aufgaben des UVEK bei einer
 Stelle.

Zwei Umsetzungsebenen

Diese Sicherheitsziele sollen auf zwei Ebenen umgesetzt werden: Einerseits
 durch den Staat, anderseits durch akkreditierte öffentliche oder private
 Fachstellen. Ein Kompetenzzentrum (öffentlich-rechtliche Anstalt des
 Bundes oder spezialgesetzliche AG) für technische Sicherheit soll
 hoheitliche Aufgaben ausführen. Es trägt den provisorischen Arbeitstitel
 "NASA" (Nationale Sicherheitsagentur) . Darin würden die
 Sicherheitsaufgaben aller Bundesämter des UVEK zusammengefasst. In
 verschiedenen Bereichen wie etwa bei Motorfahrzeugen, Schiffen, kleinen
 Seilbahnen und Skiliften hat der Bund heute die technische
 Sicherheitsaufsicht den Kantonen übertragen. In diesem Bereichen will der
 Bund zusammen mit den Kantonen abklären, ob vorhandene Synergien sinnvoll
 genutzt werden können.

Die Hersteller eines Produktes, die Bauherren einer Anlage und die
 Betreiber eines Betriebsmittels oder einer Anlage sollen grundsätzlich für
 die Sicherheit verantwortlich sein. Sie müssen durch die staatlich
 anerkannten Stellen (akkreditierte Stellen) die gesetzlich
 vorgeschriebenen oder durch die NASA angeordneten Prüfungen durchführen
 lassen.

Der Bau einer Seilbahn als Beispiel

Wie das neue Modell funktioniert, zeigt der Bau einer Seilbahn: Heute
 kontrollieren Beamte des Bundesamtes für Verkehr (BAV) während der
 Bauphase einzelne wichtige Vorgänge (z. B. Fundierung von Masten), und vor
 der Inbetriebnahme überprüfen sie die wichtigen Teile und Funktionen der
 Anlage. Auf Grund dieser Kontrollen durch seine Beamten erteilt das Amt
 die Betriebsbewilligung.

Nach dem neuen Grundmodell schreibt das Kompetenzzentrum nur noch vor,
 welche Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die Kontrollen während
 der Bauphase und vor der Inbetriebnahme werden durch akkreditierte Stellen
 durchgeführt und in einem Bericht dokumentiert. Dieser wird vom Bauherrn
 dem Kompetenzzentrum eingereicht. Die akkreditierten Stellen stehen unter
 Umständen in Wettbewerb zueinander und werden vom Bauherrn nach eigenen
 Gutdünken ausgewählt. Sie müssen über entsprechendes Fachpersonal und die
 nötige Spezialausrüstung verfügen. Die NASA wirkt bei der Akkreditierung
 mit und kontrolliert mit Stichproben die Arbeit der akkreditierten
 Stellen. Sie erteilt die definitive Betriebsbewilligung, kontrolliert die
 Einhaltung der Vorschriften durch den Bauherrn und nimmt stichprobenweise
 Kontrollen am Objekt vor. Die NASA kann Massnahmen verfügen, wenn die
 technischen Vorschriften nicht mehr erfüllt sind.

Der Betrieb

Ähnlich verhält es sich bei der periodischen Überprüfung von Seilbahnen.
 Diese erfolgt heute vollumfänglich durch das BAV. In Zukunft sollen
 akkreditierte Stellen dies tun und somit zum Teil den Staat entlasten. Der
 Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Kontrolle durchgeführt wird.

Das Beispiel zeigt die Vorteile des Modells: der Staat verwesentlicht seine
 Aufgaben und beschränkt sich auf die Erteilung der Bewilligung und die
 Aufsicht über die akkreditierten Stellen.

Direktaufsicht durch NASA in vier Bereichen

Primäre Aufgabe der NASA ist es also, das Sicherheitsniveau in technischen
 Vorschriften festzulegen und die Einhaltung des Sicherheitsniveaus durch
 Dritte zu überwachen. Zusätzlich zu diesem Grundauftrag hat die NASA auch
 operative Aufgaben in bestimmten Gebieten. In vier Bereichen übt die NASA
 eine direkte Aufsicht aus.

· Eine intensivere staatliche Aufsicht ist dort nötig, wo ein sehr
 komplexes Gesamtsystem zu beurteilen ist, das praktisch für jeden
 Einzelfall wieder unterschiedlich ist. In derartigen Fällen macht eine
 Delegation wenig Sinn, da fast immer eine Einzelbetrachtung nötig ist und
 es an generellen Vorschriften fehlt. Dies ist zum Beispiel bei Kernanlagen
 der Fall. Jede Anlage ist hier ein Einzelfall. Aus diesen Gründen ist es
 in diesem Bereich angebracht, die heutige HSK im Wesentlichen in die NASA
 zu integrieren, in Zukunft jedoch die Auslagerung von Einzelprüfungen noch
 zu intensivieren.

· Dort wo technische Vorschriften noch fehlen und damit eine Übertragung
 der Aufgaben an akkreditierte Stellen noch nicht möglich ist, muss vorerst
 die NASA noch aktiv werden. Dies ist insbesondere bei den
 Starkstromanlagen der Fall. Hier soll die umfassende Tätigkeit der NASA
 aber bloss eine Übergangslösung sein.

· In verschiedenen internationalen Übereinkommen, die von der Schweiz
 unterzeichnet worden sind, bestehen direkt oder indirekt Verpflichtungen,
 dass bestimmte Aufgaben durch eine staatliche Behörde wahrgenommen werden.
 In diesen Fällen muss die NASA diese Aufgaben übernehmen. Dies ist zum
 Beispiel für die Zertifizierung von Flugzeugen der Fall. In diesen Fällen
 soll sich die NASA aber weitgehend auf die formelle Prüfung beschränken
 und möglichst nicht selber Kontrollen vornehmen.

· Schliesslich muss die NASA - teilweise zumindest vorübergehend - dort
 Aufgaben wahrnehmen, wo sich (noch) keine akkreditierten Stellen etabliert
 haben. Dies dürfte vor allem dort der Fall sein, wo der Markt klein ist.
 Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt voraus, dass die NASA organisatorisch
 eine klare Aufgabenteilung vorsieht zwischen den Stellen, die Vorschriften
 erlassen und denjenigen, die Aufgaben einer akkreditierten Stelle haben.

In den kommenden Monaten will das UVEK ein neues Bundesgesetz für die
 Bildung des Kompetenzzentrums und zahlreiche Änderungen von einzelnen
 Gesetzen wie Eisenbahngesetz, Luftfahrtgesetz usw. vorbereiten. Die
 entsprechenden Entwürfe sollen im nächsten Jahr in die Vernehmlassung
 gegeben werden.

Bern, 24. Februar 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Rolf Lüthi, stv. Generalsekretär UVEK, Tel. 031/ 322 55 43