Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht
MEDIENMITTEILUNG
Reorganisation der technischen Sicherheitsaufsicht
Die Vorarbeiten für eine Nationale Sicherheitsagentur in den Bereichen
Verkehr, Umwelt und Energie sollen bis im nächsten Jahr abgeschlossen
sein. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat über den Stand des Vorhabens
informiert. Das Projekt sieht ein Kompetenz-zentrum für technische
Sicherheit vor. Damit würde auf Verwaltungsebene die Sicherheitsaufsicht
von den übrigen Vollzugsaufgaben getrennt.
Die Reorganisation umfasst nur die Aufgabengebiete des UVEK und beschränkt
sich auf die technische Sicherheit (safety). Die Sicherheit technischer
Anlagen (z.B. Flug- und Fahrzeugen) vor kriminellen Einwirkungen
(security) gehört nicht zum Projekt.
Die wichtigsten Ziele der Reorganisation sind:
· Anwendung einer risikogerechten Sicherheitsphilosophie;
· klare Definition der Aufgaben und der Verantwortung der
Sicherheitsaufsichtsbehörde einerseits und von Herstellern, Bauherren,
Betreibern und Konformitätsbewertungsstellen;
· Trennung zwischen Sicherheitsaufsicht und Bauherren- und Förderaufgaben
der Verwaltung (z. B. Energieversorgung, Bau von Verkehrsanlagen);
· Zusammenfassung der sicherheitsrelevanten Aufgaben des UVEK bei einer
Stelle.
Zwei Umsetzungsebenen
Diese Sicherheitsziele sollen auf zwei Ebenen umgesetzt werden: Einerseits
durch den Staat, anderseits durch akkreditierte öffentliche oder private
Fachstellen. Ein Kompetenzzentrum (öffentlich-rechtliche Anstalt des
Bundes oder spezialgesetzliche AG) für technische Sicherheit soll
hoheitliche Aufgaben ausführen. Es trägt den provisorischen Arbeitstitel
"NASA" (Nationale Sicherheitsagentur) . Darin würden die
Sicherheitsaufgaben aller Bundesämter des UVEK zusammengefasst. In
verschiedenen Bereichen wie etwa bei Motorfahrzeugen, Schiffen, kleinen
Seilbahnen und Skiliften hat der Bund heute die technische
Sicherheitsaufsicht den Kantonen übertragen. In diesem Bereichen will der
Bund zusammen mit den Kantonen abklären, ob vorhandene Synergien sinnvoll
genutzt werden können.
Die Hersteller eines Produktes, die Bauherren einer Anlage und die
Betreiber eines Betriebsmittels oder einer Anlage sollen grundsätzlich für
die Sicherheit verantwortlich sein. Sie müssen durch die staatlich
anerkannten Stellen (akkreditierte Stellen) die gesetzlich
vorgeschriebenen oder durch die NASA angeordneten Prüfungen durchführen
lassen.
Der Bau einer Seilbahn als Beispiel
Wie das neue Modell funktioniert, zeigt der Bau einer Seilbahn: Heute
kontrollieren Beamte des Bundesamtes für Verkehr (BAV) während der
Bauphase einzelne wichtige Vorgänge (z. B. Fundierung von Masten), und vor
der Inbetriebnahme überprüfen sie die wichtigen Teile und Funktionen der
Anlage. Auf Grund dieser Kontrollen durch seine Beamten erteilt das Amt
die Betriebsbewilligung.
Nach dem neuen Grundmodell schreibt das Kompetenzzentrum nur noch vor,
welche Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die Kontrollen während
der Bauphase und vor der Inbetriebnahme werden durch akkreditierte Stellen
durchgeführt und in einem Bericht dokumentiert. Dieser wird vom Bauherrn
dem Kompetenzzentrum eingereicht. Die akkreditierten Stellen stehen unter
Umständen in Wettbewerb zueinander und werden vom Bauherrn nach eigenen
Gutdünken ausgewählt. Sie müssen über entsprechendes Fachpersonal und die
nötige Spezialausrüstung verfügen. Die NASA wirkt bei der Akkreditierung
mit und kontrolliert mit Stichproben die Arbeit der akkreditierten
Stellen. Sie erteilt die definitive Betriebsbewilligung, kontrolliert die
Einhaltung der Vorschriften durch den Bauherrn und nimmt stichprobenweise
Kontrollen am Objekt vor. Die NASA kann Massnahmen verfügen, wenn die
technischen Vorschriften nicht mehr erfüllt sind.
Der Betrieb
Ähnlich verhält es sich bei der periodischen Überprüfung von Seilbahnen.
Diese erfolgt heute vollumfänglich durch das BAV. In Zukunft sollen
akkreditierte Stellen dies tun und somit zum Teil den Staat entlasten. Der
Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Kontrolle durchgeführt wird.
Das Beispiel zeigt die Vorteile des Modells: der Staat verwesentlicht seine
Aufgaben und beschränkt sich auf die Erteilung der Bewilligung und die
Aufsicht über die akkreditierten Stellen.
Direktaufsicht durch NASA in vier Bereichen
Primäre Aufgabe der NASA ist es also, das Sicherheitsniveau in technischen
Vorschriften festzulegen und die Einhaltung des Sicherheitsniveaus durch
Dritte zu überwachen. Zusätzlich zu diesem Grundauftrag hat die NASA auch
operative Aufgaben in bestimmten Gebieten. In vier Bereichen übt die NASA
eine direkte Aufsicht aus.
· Eine intensivere staatliche Aufsicht ist dort nötig, wo ein sehr
komplexes Gesamtsystem zu beurteilen ist, das praktisch für jeden
Einzelfall wieder unterschiedlich ist. In derartigen Fällen macht eine
Delegation wenig Sinn, da fast immer eine Einzelbetrachtung nötig ist und
es an generellen Vorschriften fehlt. Dies ist zum Beispiel bei Kernanlagen
der Fall. Jede Anlage ist hier ein Einzelfall. Aus diesen Gründen ist es
in diesem Bereich angebracht, die heutige HSK im Wesentlichen in die NASA
zu integrieren, in Zukunft jedoch die Auslagerung von Einzelprüfungen noch
zu intensivieren.
· Dort wo technische Vorschriften noch fehlen und damit eine Übertragung
der Aufgaben an akkreditierte Stellen noch nicht möglich ist, muss vorerst
die NASA noch aktiv werden. Dies ist insbesondere bei den
Starkstromanlagen der Fall. Hier soll die umfassende Tätigkeit der NASA
aber bloss eine Übergangslösung sein.
· In verschiedenen internationalen Übereinkommen, die von der Schweiz
unterzeichnet worden sind, bestehen direkt oder indirekt Verpflichtungen,
dass bestimmte Aufgaben durch eine staatliche Behörde wahrgenommen werden.
In diesen Fällen muss die NASA diese Aufgaben übernehmen. Dies ist zum
Beispiel für die Zertifizierung von Flugzeugen der Fall. In diesen Fällen
soll sich die NASA aber weitgehend auf die formelle Prüfung beschränken
und möglichst nicht selber Kontrollen vornehmen.
· Schliesslich muss die NASA - teilweise zumindest vorübergehend - dort
Aufgaben wahrnehmen, wo sich (noch) keine akkreditierten Stellen etabliert
haben. Dies dürfte vor allem dort der Fall sein, wo der Markt klein ist.
Die Erfüllung dieser Aufgabe setzt voraus, dass die NASA organisatorisch
eine klare Aufgabenteilung vorsieht zwischen den Stellen, die Vorschriften
erlassen und denjenigen, die Aufgaben einer akkreditierten Stelle haben.
In den kommenden Monaten will das UVEK ein neues Bundesgesetz für die
Bildung des Kompetenzzentrums und zahlreiche Änderungen von einzelnen
Gesetzen wie Eisenbahngesetz, Luftfahrtgesetz usw. vorbereiten. Die
entsprechenden Entwürfe sollen im nächsten Jahr in die Vernehmlassung
gegeben werden.
Bern, 24. Februar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Rolf Lüthi, stv. Generalsekretär UVEK, Tel. 031/ 322 55 43