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Der Bundesrat wird die Hanffrage im Rahmen der Revision des Betäubungsmittelgesetzes regeln

Medienmitteilung                                        23. Februar 2000
Der Bundesrat wird die Hanffrage im Rahmen der Revision des
Betäubungsmittelgesetzes regeln
Der Bundesrat will keine vorgezogenen Regelungen* für den Anbau von Hanf und
den Handel und Vertrieb von Hanfprodukten erlassen. Dies hat der Bundesrat
an seiner Sitzung vom 23. Februar 2000 beschlossen. Der Entscheid über
zukünftige Regelungen in Bezug auf den Anbau von Hanf sowie die Herstellung
und der Handel mit Hanfprodukten soll vielmehr zeitgleich mit der Revision
des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) voraussichtlich vor dem Sommer 2000
gefällt werden. Diesen Entscheid traf der Bundesrat aufgrund der ersten
Ergebnisse der Ende vergangenen Jahres abgeschlossenen Vernehmlassung zur
Revision des BetmG. Diese Vernehmlassung befasste sich auch mit der Frage,
ob es zweckmässig sei, die Regelungen im Bereich des Hanfanbaus und des
Handels von Hanfprodukten sofort zu ändern.
Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die
Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (BetmV) zwecks besserer Kontrolle
des Hanfanbaus und des Vertriebs von Hanfprodukten hat ergeben, dass die
Meinungen dazu nach wie vor stark auseinandergehen. Die Varianten, die zur
Diskussion standen, schlugen einerseits das Opportunitätsprinzip für Anbau
und Handel von Cannabis vor. Andererseits schlug die zweite Variante die
Beibehaltung des Status quo vor, unter Einführung von wirkungsvolleren
Instrumenten zur Bekämpfung des illegalen Anbaus von Hanf und des Verkaufs
von Cannabisprodukten.
Allfällige Verordnungsänderungen zu Anbau und Handel sind nach Ansicht des
Bundesrates in Zusammenhang mit der Frage der Strafbarkeit des
Cannabiskonsums zu beurteilen. Der Bundesrat hat deshalb die Diskussion und
den Entscheid über die künftige Regelung des Hanfanbaus und des Handels auf
den Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vernehmlassung zur
Revision des BetmG zurückgestellt.

Insbesondere die Polizeibehörden wünschten sich eine vorzeitige Regelung der
Hanffrage, und zwar vor der ausstehenden Aussaat von Hanf, welche im März
beginnt. Ausserdem hätte eine vorzeitige Inkraftsetzung neuer Regelungen im
Bereich des Hanfanbaus die Diskussion über die Strafbestimmungen des BetmG
vorweggenommen. Dies birgt die Gefahr, einerseits eine „Stop-and-Go“-Politik
zu verfolgen und andererseits ein kohärentes Vorgehen bei der Revision des
BetmG zu verunmöglichen.

* Die unter Hanfverordnung subsumierten Revisionsvorschläge betreffen vier
Verordnungen: die Verordnung des Bundesrates vom 29.5.1996 über die
Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe, die Verordnung vom 7.12.1998 über
die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten, die Verordnung
vom 7.12.1998 über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem
Vermehrungsmaterial sowie die Verordnung des BAG vom 12.12.1996 über die
Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe.

Auskunft: Ueli Locher, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit, 031-322 95 05