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Neues Berufsbildungsgesetz: Bundesrat will Mittel für die Berufsbildung aufstocken

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 23.2.2000

Neues Berufsbildungsgesetz: Bundesrat will Mittel für die
Berufsbildung aufstocken

Der Bundesrat hat vom Resultat der Vernehmlassung über das neue
Berufsbildungsgesetz (nBBG) Kenntnis genommen. Besonders positiv
wertet er die klare Zustimmung der Vernehmlasser zur Beibehaltung und
zur Weiterentwicklung des dualen Berufbildungssystems. Der Bundesrat
spricht sich für den Wechsel zur leistungsorientierten Finanzierung
der Berufsbildung und für ein stärkeres finanzielles Engagement des
Bundes aus. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den
Auftrag, bis Mitte Jahr eine Botschaft auszuarbeiten.
Die vorgeschlagene Neuorientierung der Berufsbildung ist auf ein
positives Echo gestossen. Die überwiegende Mehrheit der
Vernehmlassenden begrüsste ein flexibles Rahmengesetz, das neben den
bisherigen industriell-gewerblichen Berufen auch die Berufsbildung in
den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Gesundheit, Soziales und
Kunst (GSK) umfasst. Die GSK-Berufe sind mit der Volksabstimmung vom
18. April 1999 über die nachgeführte Bundesverfassung der
Bundeskompetenz unterstellt worden.

Neue Finanzierung
Bei seinen Beschlüssen über das weitere Vorgehen hat sich der
Bundesrat für einen Systemwechsel in der Finanzierung der
Berufsbildung ausgesprochen. An die Stelle der bisherigen
aufwandorientierten Subventionierung sollen leistungsorientierte
Pauschalen treten. Die an den Lehrverträgen orientierten Pauschalen
stellen den Bundesbeitrag an die gesetzlich festgelegte Grundlast dar.
Mittels Pauschalen wird eine transparentere Subventionierung und eine
vermehrte Selbstverantwortung der Kantone über die Mittelverwendung
erreicht.
Als flankierende Steuerungsmassnahmen sind Beiträge für befristete
Innovationsprojekte und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse
(besondere strukturelle oder regionale Lasten, Integrationsmassnahmen
usw.) vorgesehen. Für diese beiden Bereiche sollen rund zehn Prozent
der für die Berufsbildung verfügbaren Bundesmittel eingesetzt werden.
Der Bundesrat ist gewillt, die Bundesmittel für die Berufsbildung
wesentlich anzuheben. Der Bund soll im Sinne einer Richtgrösse neu
rund ein Viertel der einschlägigen Ausgaben der öffentlichen Hand
übernehmen. Heute liegt der Anteil etwas unter einem Fünftel. Das
stärkere Engagement bedeutet ein jährliches Plus von rund 150 Mio
Franken gegenüber den bisherigen Ausgaben.
Der Bundesrat hat sich ferner für die Ausarbeitung eines Vorschlags
für differenzierte branchenmässige Berufsbildungsfonds ausgesprochen.
Der Staat soll sich aber anders als im Vernehmlassungsentwurf nur
darauf beschränken, die jeweiligen Fonds für die gesamte Branche als
verbindlich zu erklären. Ausserdem hat der Bundesrat davon Kenntnis
genommen, dass die Berufsbildung aus dem Paket für den neuen
Finanzausgleich (NFA) ausgeklammert wird. Bis zu dessen Inkrafttreten
sollen aber die Bundesbeiträge weiterhin nach Finanzkraft der Kantone
abgestuft werden.

Eidgenössisches Volkswirtschaftdepartement
Kommunikationsdienst

Unterlagen: http://www.evd.admin.ch/de/infos/index.html

Vernehmlassungsunterlagen vom 5.5.1999
http://www.admin.ch/bbt/BBTBBD.HTM

Auskünfte:
Dr. Hans Sieber, Direktor, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
(BBT), Tel. 031 322 21 31, eml Hans.Sieber@bbt.admin.ch