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Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung des Exports

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.2.2000

Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung des Exports

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft für das neue
Exportförderungsgesetz verabschiedet. Mit der Durchführung der
staatlich finanzierten Exportförderung, die sich vor allem an die KMU
richtet, wird ein Dritter beauftragt. Dieser Exportförderer wird
gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen in den Bereichen Information,
Beratung und Auslandmarketing erbringen. Der Bundesrat definiert einen
Zahlungsrahmen von 40,8 Millionen Franken für drei Jahre.

Der Bundesrat will die Exportförderung den veränderten
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Er beantragt eine neue
gesetzliche Grundlage, welche die geltende, auf das Jahr 1927
zurückgehende Regelung ablöst. Das bisherige Deckungsbeitragsprinzip
wird durch einen Leistungsvertrag abgelöst, der mit einer ausserhalb
der Verwaltung stehenden Organisation (Exportförderer) abzuschliessen
ist. Damit wird die Resultateverantwortung des Exportförderers klar
von der zielsetzenden und kontrollierenden Verantwortung des Bundes
abgegrenzt. Der Exportförderer erhält für die ihm übertragenen
Aufgaben ein Globalbudget von 13,6 Millionen Franken pro Jahr.

Die Exportförderung soll vor allem KMU, die zwar exportfähig aber im
Export unerfahren sind, zu Gute kommen. Zudem soll erfahrenen
Exporteuren der Vorstoss in neue Märkte erleichtert werden. In
wichtigen Märkten werden Exportstützpunkte eingerichtet. Diese werten
das bestehende Angebot bei Botschaften, Konsulaten und Handelskammern
auf.

Wesentlich verstärkt werden soll die Bereitstellung und Vermittlung
aktueller und bewerteter exportrelevanter Information. Weil die
Zukunft hier in den elektronischen Medien liegt, soll die gedruckte
Information in den nächsten Jahren zunehmend durch das Internet
ersetzt werden. Auch der Beratung wird gerade für die KMU eine grosse
Bedeutung zukommen. Etwas weniger stark gewichtet werden die
Leistungen im Bereich Auslandmarketing, ohne jedoch die Förderung des
Messewesens ganz aufzugeben. Die Unternehmen werden die
Exportförderungsdienste über Internet oder telephonisch über ein
Call-center erreichen. Regional werden ihnen zudem firmennahe
Exportberater bei Handelskammern und Verbänden zur Verfügung stehen.

Die OSEC verfügt über die Kenntnisse und Fähigkeiten um den Auftrag
als Exportförderer erfüllen zu können. Es wäre damit folgerichtig, ihr
diesen Auftrag zu erteilen. Sie müsste sich zur Übernahme dieses
Mandats aber richtig positionieren und ihre Strukturen anpassen. Der
Bundesrat ist bereit, diese Neuausrichtung zu unterstützen und
beantragt dafür einen einmaligen Rahmenkredit von 3,6 Millionen
Franken.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst des EVD

Auskünfte:
Barbara Rigassi, Mitglied der Geschäftsleitung, seco, Tel. 031/322 29
59
Thomas Hafen, Chef Exportförderung, seco, Tel. 031/324 08 31