WLL-Auktion findet statt
MEDIENMITTEILUNG
WLL-Auktion findet statt
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Auktion zur Vergabe der
Frequenzen für den drahtlosen Teilnehmeranschluss (WLL) ab dem 8. März
stattfinden kann.
Die Télésonique SA hatte Ende Januar eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde an
das Bundesgericht eingereicht. Sie verlangte unter anderem, dass der
Beschwerde gegen ihre Zulassungsverfügung die aufschiebende Wirkung
erteilt werde. Das Bundesgericht hat dieses Begehren abgewiesen. Es
begründet seinen Entscheid mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse
an der Durchführung der Auktion. Die geleisteten Vorarbeiten und die
bereits aufgelaufenen Kosten überwiegen nach Auffassung des Bundesgerichts
das private Interesse von Télésonique SA an einer Verschiebung. Dieses
private Interesse sei insbesondere limitiert, weil die Télésonique SA zur
Versteigerung zugelassen worden sei. Ob die Beschwerde in der Hauptsache
berechtigt ist, wird das Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt
entscheiden.
Damit kann die Versteigerung der 3 nationalen und 45 regionalen WLL
-Konzessionen mit einem Monat Verspätung am 8. März 2000 beginnen. Sie kann
auf der Website www.ofcomauction.ch verfolgt werden.
Biel, 22. Februar 2000
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Matthias Ramsauer, Sektionschef Politik und Planung, Tel. 032 327 55 10