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WLL-Auktion findet statt

MEDIENMITTEILUNG

WLL-Auktion findet statt

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Auktion zur Vergabe der
 Frequenzen für den drahtlosen Teilnehmeranschluss (WLL) ab dem 8. März
 stattfinden kann.

Die Télésonique SA hatte Ende Januar eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde an
 das Bundesgericht eingereicht. Sie verlangte unter anderem, dass der
 Beschwerde gegen ihre Zulassungsverfügung die aufschiebende Wirkung
 erteilt werde. Das Bundesgericht hat dieses Begehren abgewiesen. Es
 begründet seinen Entscheid mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse
 an der Durchführung der Auktion. Die geleisteten Vorarbeiten und die
 bereits aufgelaufenen Kosten überwiegen nach Auffassung des Bundesgerichts
 das private Interesse von Télésonique SA an einer Verschiebung. Dieses
 private Interesse sei insbesondere limitiert, weil die Télésonique SA zur
 Versteigerung zugelassen worden sei. Ob die Beschwerde in der Hauptsache
 berechtigt ist, wird das Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt
 entscheiden.

Damit kann die Versteigerung der 3 nationalen und 45 regionalen WLL
-Konzessionen mit einem Monat Verspätung am 8. März 2000 beginnen. Sie kann
 auf der Website www.ofcomauction.ch verfolgt werden.

Biel, 22. Februar 2000

BAKOM Bundesamt für Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Matthias Ramsauer, Sektionschef Politik und Planung, Tel. 032 327 55 10