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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Bundesverfassung

Notwendige Anpassungen der Gesetzgebung an die neue Bundesverfassung

Der Bundesrat hat am Mittwoch vier Gesetzesänderungen und eine
Verordnungsänderung auf den 1. März 2000 in Kraft gesetzt.

Die neue Bundesverfassung ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. In neun
Bereichen musste auch die Gesetzgebung an die neue Bundesverfassung
angepasst werden. Die Bundesversammlung hat diejenigen Gesetzesänderungen,
die für das Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung unumgänglich sind,
rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. Für die übrigen
Gesetzesänderungen hat sie das ordentliche Verfahren für die Inkraftsetzung
festgelegt: beim Bundesgesetz über die Abschaffung der Bundesassisen, beim
Bundesgesetz über prozessuale Anpassungen an die neue Bundesverfassung, bei
der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und bei der
Änderung des Bundesgesetzes über die politischen und polizeilichen Garantien
zu Gunsten der Eidgenossenschaft soll der Bundesrat das Inkrafttreten
bestimmen.

Für diese vier Erlasse ist die Referendumsfrist am 3. Februar unbenutzt
abgelaufen. Der Bundesrat hat nun die genannten Erlasse auf den 1. März 2000
in Kraft gesetzt. Diese Inkraftsetzung bedingt lediglich die Änderung einer
Verordnung: Mit der Abschaffung der Bundesassisen kann auch Artikel 4 der
Verordnung über Reiseentschädigungen und Taggelder beim Bundesgericht und
beim Eidgenössischen Versicherungsgericht vom 14. Dezember 1956 aufgehoben
werden; dieser bestimmt das Taggeld der Bundesassisen. Die Bundesassisen
waren Geschworene, welche bei der Beurteilung von Straftaten beigezogen
wurden, welche die Sicherheit des Landes, die Beziehungen zum Ausland, den
Schutz der Interessen des Bundesstaates und die Integrität der Organe der
Bundesverwaltung betrafen. Ein Verfahren vor den Bundesassisen fand zum
letzten Mal im Jahre 1933 statt.

Die Bundeskanzlei wird ein Kreisschreiben an die Staatsschreiber der Kantone
richten; darin werden die Kantone orientiert, dass sie künftig keine
Neuwahlen für Bundesassisen durchführen müssen und die gewählten
Bundesassisen ausser Funktion treten

Bern, 16. Februar 2000

Weitere Auskünfte:
Dr. Aldo Lombardi, Bundesamt für Justiz, Tel.: 322 41 84