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Hilfspaket des Bundesrats für Lothar-Schäden

MEDIENMITTEILUNG

Hilfspaket des Bundesrats für Lothar-Schäden

Der Bundesrat hat ein Hilfspaket zur Bewältigung der Schäden Lothar
 geschnürt. Für den Wald sollen 483 Millionen Franken, für Massnahmen in
 anderen Bereichen (z.B. Energie 2000+, Eisenbahnen, Obstbäume) weitere
 rund 90 Millionen Franken bereitgestellt werden. Im Vordergrund der Hilfe
 für den Wald stehen Massnahmen, um die intakt gebliebenen Waldbestände vor
 Folgeschäden zu schützen, die zerstörten Teile wieder aufzubauen und den
 Zusammenbruch des Holzmarkts zu verhindern. Das Parlament wird die
 Botschaft des Bundesrates in der Märzsession behandeln.

Am 26. Dezember 1999 richtete der Orkan Lothar im Schweizer Wald Schäden in
 nie dagewesenem Ausmass an. Rund 13 Millionen Kubikmeter Holz wurden zu
 Boden geworfen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament ein Massnahmenpaket
 mit zwei Schwerpunkten:

1. Verhinderung von Folgeschäden: Wenn der Borkenkäfer sich auszubreiten
 droht oder wenn ein Schutzwald seine Funktion nicht mehr erfüllt und
 Menschen oder Sachwerte gefähr-det sind, muss das Holz aus dem Wald geholt
 werden.  Die Waldbesitzer erhalten Bundessubventionen, wenn solche
 Folgeschäden drohen und wenn der kantonale Forstdienst diese Massnahmen
 anordnet. Auch der Kanton muss einen Teil der Kosten übernehmen.

2. Absatzförderung: Mit Hilfe von regionalen Sturmholzzentralen soll das
 Holz optimal vermarktet werden. Die Unterstützung dieser Zentralen erfolgt
 nach dem Leistungsprinzip. Pro Kubikmeter verkauftes Holz erhalten die
 Zentralen einen fixen Beitrag. Ausserdem werden Beiträge an die Lagerung
 von Holz entrichtet. Das langfristige Ziel ist, die Marktchancen des
 ökologischen Rohstoffs Holz zu verbessern. Ein Förderungs-programm
 (Programm Holz 2000 und Nachfolge-programm) existiert bereits. Als Antwort
 auf Lothar soll dieses Programm aufgestockt werden.

Waldreservate und Forschung

Auf den Sturmflächen des Orkans entsteht neuer Lebensraum für zahlreiche
 Tiere und Pflanzen. Um diese Artenvielfalt möglichst zu erhalten, bezahlt
 der Bund auch Beiträge an die Ausscheidung von Waldreservaten, sofern sich
 die Sturmflächen dazu eignen. Ausserdem sollen neue Erkenntnisse über die
 möglichst naturnahe Behandlung von Sturmflächen und über den Zusammenhang
 zwischen dem Treibhauseffekt und dem Zustand des Waldes gewonnen werden.

Der Bundesratsbeschluss stützt sich auf das Waldgesetz und dessen
 Katastrophenartikel. Von den 483 Millionen Franken können 105 Millionen
 durch Kompensation bei den ordentlichen Krediten aufgefangen werden. Zudem
 sind rückzahlbare Investitionskredite in der Höhe von 70 Millionen Franken
 enthalten. Der Bundesrat will ausserdem die Kantone ermächtigen, für den
 Abtransport des Holzes 40-Tönner zuzulassen.

Im weitern hat sich der Bundesrat auf Massnahmen geeinigt, welche einen
 Beitrag an die  Orkanschäden ausserhalb des Waldbereiches leisten sollen.
 Diese werden noch im Rahmen von Nachtragskrediten formell verabschiedet.
 Dabei geht es um Massnahmen zur Erweiterung des Programmes Energie 2000+,
 um die Wiederinstandstellung von Schäden an Eisenbahnen, Luftseilbahnen,
 Schiffen und Strassen sowie um Entschädigungen für Hochstammobstbäume. Die
 genauen Massnahmen und die vorgesehenen Bundesbeiträge sind im Anhang
 aufgelistet.

Der Bundesrat übernimmt weitgehend die Vorschläge des Führungsstabs Lothar,
 der sich aus Vertretern der Waldwirtschaft und der Kantone zusammensetzte.
 Die Bundesversammlung wird den Verordnungsentwurf und den Vorschlag für
 einen Bundesbeschluss in der Märzsession behandeln.

Bern, 16. Februar 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Phillippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
 Tel. 031 322 93 01

Werner Schärer, Eidg. Forstdirektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 36

Andrea Semadeni, Stellvertretender Eidg. Forstdirektor, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 77 82

Beilagen:

Vorgesehene Massnahmen zur Bewältigung der Waldschäden und Kosten
 (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00021606.pdf)