Hilfspaket des Bundesrats für Lothar-Schäden
MEDIENMITTEILUNG
Hilfspaket des Bundesrats für Lothar-Schäden
Der Bundesrat hat ein Hilfspaket zur Bewältigung der Schäden Lothar
geschnürt. Für den Wald sollen 483 Millionen Franken, für Massnahmen in
anderen Bereichen (z.B. Energie 2000+, Eisenbahnen, Obstbäume) weitere
rund 90 Millionen Franken bereitgestellt werden. Im Vordergrund der Hilfe
für den Wald stehen Massnahmen, um die intakt gebliebenen Waldbestände vor
Folgeschäden zu schützen, die zerstörten Teile wieder aufzubauen und den
Zusammenbruch des Holzmarkts zu verhindern. Das Parlament wird die
Botschaft des Bundesrates in der Märzsession behandeln.
Am 26. Dezember 1999 richtete der Orkan Lothar im Schweizer Wald Schäden in
nie dagewesenem Ausmass an. Rund 13 Millionen Kubikmeter Holz wurden zu
Boden geworfen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament ein Massnahmenpaket
mit zwei Schwerpunkten:
1. Verhinderung von Folgeschäden: Wenn der Borkenkäfer sich auszubreiten
droht oder wenn ein Schutzwald seine Funktion nicht mehr erfüllt und
Menschen oder Sachwerte gefähr-det sind, muss das Holz aus dem Wald geholt
werden. Die Waldbesitzer erhalten Bundessubventionen, wenn solche
Folgeschäden drohen und wenn der kantonale Forstdienst diese Massnahmen
anordnet. Auch der Kanton muss einen Teil der Kosten übernehmen.
2. Absatzförderung: Mit Hilfe von regionalen Sturmholzzentralen soll das
Holz optimal vermarktet werden. Die Unterstützung dieser Zentralen erfolgt
nach dem Leistungsprinzip. Pro Kubikmeter verkauftes Holz erhalten die
Zentralen einen fixen Beitrag. Ausserdem werden Beiträge an die Lagerung
von Holz entrichtet. Das langfristige Ziel ist, die Marktchancen des
ökologischen Rohstoffs Holz zu verbessern. Ein Förderungs-programm
(Programm Holz 2000 und Nachfolge-programm) existiert bereits. Als Antwort
auf Lothar soll dieses Programm aufgestockt werden.
Waldreservate und Forschung
Auf den Sturmflächen des Orkans entsteht neuer Lebensraum für zahlreiche
Tiere und Pflanzen. Um diese Artenvielfalt möglichst zu erhalten, bezahlt
der Bund auch Beiträge an die Ausscheidung von Waldreservaten, sofern sich
die Sturmflächen dazu eignen. Ausserdem sollen neue Erkenntnisse über die
möglichst naturnahe Behandlung von Sturmflächen und über den Zusammenhang
zwischen dem Treibhauseffekt und dem Zustand des Waldes gewonnen werden.
Der Bundesratsbeschluss stützt sich auf das Waldgesetz und dessen
Katastrophenartikel. Von den 483 Millionen Franken können 105 Millionen
durch Kompensation bei den ordentlichen Krediten aufgefangen werden. Zudem
sind rückzahlbare Investitionskredite in der Höhe von 70 Millionen Franken
enthalten. Der Bundesrat will ausserdem die Kantone ermächtigen, für den
Abtransport des Holzes 40-Tönner zuzulassen.
Im weitern hat sich der Bundesrat auf Massnahmen geeinigt, welche einen
Beitrag an die Orkanschäden ausserhalb des Waldbereiches leisten sollen.
Diese werden noch im Rahmen von Nachtragskrediten formell verabschiedet.
Dabei geht es um Massnahmen zur Erweiterung des Programmes Energie 2000+,
um die Wiederinstandstellung von Schäden an Eisenbahnen, Luftseilbahnen,
Schiffen und Strassen sowie um Entschädigungen für Hochstammobstbäume. Die
genauen Massnahmen und die vorgesehenen Bundesbeiträge sind im Anhang
aufgelistet.
Der Bundesrat übernimmt weitgehend die Vorschläge des Führungsstabs Lothar,
der sich aus Vertretern der Waldwirtschaft und der Kantone zusammensetzte.
Die Bundesversammlung wird den Verordnungsentwurf und den Vorschlag für
einen Bundesbeschluss in der Märzsession behandeln.
Bern, 16. Februar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Phillippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031 322 93 01
Werner Schärer, Eidg. Forstdirektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 36
Andrea Semadeni, Stellvertretender Eidg. Forstdirektor, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 77 82
Beilagen:
Vorgesehene Massnahmen zur Bewältigung der Waldschäden und Kosten
(http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00021606.pdf)