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Altes Flugzeug des Bundes soll ersetzt werden

MEDIENMITTEILUNG

Altes Flugzeug des Bundes soll ersetzt werden

Das Flugzeug der Eidgenossenschaft vom Typ King-Air 200 (Turboprop) muss
 ersetzt werden, weil es den künftigen Umwelt- und Sicherheits
-Anforderungen nicht mehr genügt. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement
 für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, einen
 Verpflichtungskredit von 10,75 Mio US-Dollar (rund 17,2 Mio SFr.) zur
 Beschaffung eines Reiseflugzeuges zu beantragen.

Die Beechcraft Super-King-Air 200 der Eidgenossenschaft ist mittlerweile
 18jährig und hat somit  das Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer
 erreicht. Sie erfüllt die europaweit in Einführung begriffenen
 Anforderungen in Bezug auf Umwelt-, Sicherheits- und Leistungskriterien
 nicht mehr. Der Ersatz des zivilen Flugzeuges der Eidgenossenschaft durch
 ein modernes und kostengünstiges Fluggerät soll die Durchführung von
 Flügen nach allen wichtigen europäischen Destinationen ermöglichen,
 zusätzlich sollen die Kosten für Flugzeug-Einmietungen reduziert werden.

Diesen Anforderungen genügt ein modernes zweistrahliges
 Geschäftsreiseflugzeug mit etwa sechs Plätzen. Der Kostenrahmen für
 Flugzeuge dieser Kategorie liegt bei rund 10 Mio. US-Dollar (ohne MWSt),
 womit ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet ist. Die
 Evaluation des neuen Flugzeugtyps wird nun von einer Arbeitsgruppe unter
 der Leitung der Gruppe Rüstung an die Hand genommen werden; von der
 Bestellung bis zur Ablieferung ist mit etwa zwei Jahren zu rechnen. Weil
 es sich um ein mehrjähriges Beschaffungsgeschäft handelt, muss der
 Verpflichtungskredit im Rahmen des ersten Budgetnachtrages 2000 vorgelegt
 werden werden.

Der zivile Lufttransportdienst des Bundes setzt heute eine Flotte von einem
 Flächenflugzeug (King-Air 200) für Destinationen im näheren europäischen
 Ausland sowie von zwei Helikoptern (Aérospatiale Dauphin und Agusta K109)
 für flugplatzunabhängige Einsätze in der Schweiz ein. Für weitere
 Transportbedürfnisse stehen Flugzeuge der Luftwaffe (Falcon 50, Learjet)
 zur Verfügung, darüber hinaus werden bei Bedarf Flugzeuge von privaten
 Flugbetriebsunternehmen eingemietet. Diese Transportmittel stehen den
 Mitgliedern des Bundesrates, der Bundeskanzlerin sowie den jeweiligen
 Präsidenten von National- und Ständerat zur Verfügung.

Bern, 16. Februar 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Hans U. Aebersold, Informationsbeauftragter Bundesamt für Zivilluftfahrt
 (BAZL), Telefon 031 325 80 57