Bund fördert Labels durch Beratung und Vermittlung
PRESSEMITTEILUNG
Bund fördert Labels durch Beratung und Vermittlung
Labels sollen Konsumentinnen und Konsumenten den bewussten Einkauf von
umweltfreundlichen, nachhaltig erzeugten Produkten ermöglichen. Die
vermehrte Kennzeichnung umweltfreundlich erzeugter Produkte ist aber
primär eine Aufgabe nichtstaatlicher Organisationen. Die Tätigkeit des
Bundes besteht in der Beratung, Vermittlung, Gesetzgebung und der
gelegentlichen finanziellen Unterstützung. So steht es in einem Bericht
zur Anerkennung und Förderung von Labels, den der Bundesrat zur Kenntnis
genommen hat.
Die Labels sind freiwillige Kennzeichnungen, die im weitesten Sinn umwelt-
oder sozialbezogene Aspekte von Produkten und Dienstleistungen betreffen.
Im Rahmen seiner Strategie einer nachhaltigen Entwicklung hat sich der
Bund bereits bisher im Bereich von Labels engagiert:
- Die finanzielle Unterstützung des Staatssekretariats für Wirtschaft,
seco, für die von Hilfswerken geschaffenen Soziallabels "Max Havelaar" -
ein Label zur Verbesserung der Lebensbedingungen lokaler Produzenten von
Agrarerzeugnissen in Entwicklungsländern - und "STEP" - ein Label zur
Förderung gerechter Bedingungen bei der Herstellung und dem Handel von
Teppichen - wurde als Starthilfe für die Einführung der betreffenden
Labels auf dem Markt konzipiert.
- Wie die EU hat der Bund mit der "Bioverordnung" staatliche
Mindestbedingungen für die Vergabe von Biolabels definiert und damit die
Voraussetzungen für eine verbesserte Markttransparenz für Erzeugnisse des
biologischen Landbaus geschaffen.
- Das vom Bundesamt für Energie verliehene Label "Energie 2000" für die
Kennzeichnung von Elektrogeräten mit geringem Energieverbrauch ist das
erste und bisher einzige staatliche Label in der Schweiz. Dieses Label ist
ein Instrument, das die Konsumenten bei der Wahl möglichst sparsamer
Elektrogeräte unterstützt und zugleich den Herstellern als Ansporn dient,
die Energieeffizienz ihrer Produkte auch in Zukunft ständig weiter zu
verbessern.
- Unter der Moderation des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft,
BUWAL, ist es gelungen, für die konkurrierenden Holzlabels aus Kreisen der
Forstwirtschaft ("Q-Label") und aus Umweltschutzkreisen ("FSC") gemeinsame
Anforderungen an die Waldbewirtschaftung zu definieren. Diese "Nationalen
Standards für die Waldzertifizierung in der Schweiz" tragen auch den auf
internationaler Ebene vorgegebenen Anforderungen Rechnung.
Der Bundesrat erachtet die Förderung von Labels primär als eine Aufgabe der
nichtstaatlichen Organisationen. Private, direkt zwischen Produzenten- und
Konsumentenorganisationen vereinbarte Labels finden meist grössere
Akzeptanz als staatlich verordnete. Auch dem Bund stehen aber zur
Anerkennung und Förderung von Labels verschiedene Instrumente zur
Verfügung: Information und Aufklärung, Moderation und Beratung, Mitarbeit
bei der Festlegung von Vergabekriterien, finanzielle Unterstützung von
privaten Labels, die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen für Labels
sowie die Schaffung eigentlicher staatlicher Labels.
Für Fragen im Zusammenhang mit Labels im Rahmen der verschiedenen
Sektorpolitiken in der Bundesverwaltung wird künftig eine systematischere
Koordination gewährleistet. Die Arbeiten im Hinblick auf die Beteiligung
der Schweiz am EU-Umweltzeichen werden weitergeführt. Für das öffentliche
Beschaffungswesen können bestehende Labels zur Definition von
Anforderungskriterien beigezogen werden. Zudem steht der Bund weiterhin
für Beratung und Moderation unter privaten Labelanbietern sowie für die
Mitwirkung an der Erarbeitung von international abgestimmten
Vergabekriterien zur Verfügung. Hingegen wird eine staatliche Ombudsstelle
für Labels als nicht notwendig erachtet. Die Forderung nach Anpassungen
der rechtlichen Rahmenbedingungen, namentlich eine Verordnung mit
Mindestanforderungen für Soziallabels und Initiativen des "Fairen
Handels", wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgelehnt.
Der Bericht ist das Ergebnis einer Untersuchung zur Massnahme 6
"Anerkennung und Förderung von Labels", die der Bundesrat in seiner im
April 1997 verabschiedeten "Strategie zur nachhaltigen Entwicklung der
Schweiz" in Aussicht gestellt hatte. Er entstand im Rahmen des
interdepartementalen Ausschusses für den Folgeprozess des Erdgipfels von
Rio von 1992 (IDARio) unter der Federführung des Staatssekretariats für
Wirtschaft (seco) und des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL).
Bern, 16. Februar 2000
UVEK EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION
Pressedienst
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTS DEPARTEMENT
Kommunikationsdienst des EVD
Auskünfte:
Ralph Friedländer, seco, Leistungsbereich Entwicklung und Transition, 3003
Bern, Tel. 031 324 09 13; 076 324 09 13
Georg Karlaganis, BUWAL, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 3003
Bern, Tel. 031 322 69 55; 079 415 99 62