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Bilaterale Verträge mit der EU

Bilaterale Verträge mit der EU

Erklärung von Bundespräsident Adolf Ogi
im Namen des Bundesrates

Das Schweizer Volk wird am 21. Mai über die bilateralen Verträge mit der EU
das letzte Wort zu sprechen haben. An diesem Tag werden keine anderen
Vorlagen zur Abstimmung gebracht. Denn der Bundesrat erachtet es als
wichtig, dass der Volkswille unbeeinflusst von allfälligen anderen
Sachthemen in dieser für unser Land derart bedeutenden Frage zum Ausdruck
kommen kann.

Das Referendum bildet eine grosse Chance für unsere direkte Demokratie.
Erneut können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine wichtige
aussenpolitische Vorlage entscheiden. Der Bundesrat ist gewillt, an der
öffentlichen Diskussion aktiv teilzunehmen. Zusammen mit politischen
Parteien, mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern, mit den Kantonen und
mit Wirtschaftsverbänden wird der Bundesrat die Bedeutung der bilateralen
Abkommen als massgeschneiderte Verträge für die Schweiz unterstreichen. Er
ist auch sehr zuversichtlich, dass ihm das gelingen wird.

Denn die bilateralen Verträge stärken die Schweiz. Wirtschaftlich ist der
Nutzen offensichtlich und direkt wirksam. Experten gehen von einem
zusätzlichen Wirtschaftswachstum aus. Obwohl die Abkommen in erster Linie
Wirtschaftsverträge sind, besteht auch ein nicht zu unterschätzender
politischer Gewinn: Wir stellen die Beziehungen zur EU - unserem wichtigsten
Partner - auf eine zeitgemässe solide Grundlage.

Sie sind die richtigen Abkommen zur richtigen Zeit. Sie sind auf die
heutigen Bedürfnisse der Schweiz ausgerichtet und bilden eine wesentliche
Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Schweiz in Europa. Für den Fall, dass
die Abkommen wider Erwarten negative Auswirkungen zeitigen sollten, hat das
Parlament Begleitmassnahmen beschlossen, vor allem im Bereich des Freien
Personenverkehrs und des  Landverkehrs. Der Bundesrat ist zuversichtlich,
dass die öffentliche Diskussion im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 21.
Mai sachlich und im Einklang mit unserer politischen Kultur geführt werden
kann.

Es ist ihm deshalb ein Anliegen, bereits heute zu unterstreichen, dass die
bilateralen Verträge mit einem allfälligen EU-Beitritt nichts zu tun haben.
Diese Abkommen sind ein eigenständiger Akt. Sie sind nicht ein erster
Schritt zum EU-Beitritt. Es sind klassische Wirtschaftsverträge und wir
bleiben in der weiteren Ausgestaltung unserer Beziehungen zur EU frei.
Sowohl Gegner als auch Befürworter eines EU-Beitritts können diesen Abkommen
deshalb zustimmen.

Unabhängig von den politischen Entwicklungen in Österreich und der Reaktion
der EU-Mitgliedstaaten darauf, ist der Bundesrat überzeugt, dass die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beurteilen werden können, dass diese
Vorgänge mit den bilateralen Abkommen in keinem Zusammenhang stehen. Sie
werden diese Abkommen aufgrund ihrer konkreten Vor- und Nachteile
einschätzen und darauf gestützt ihren Stimmentscheid fällen.

Bern, 16. Februar 2000