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BUWAL für internationale Umwelthaftpflicht

MEDIENMITTEILUNG

Cyanidvergiftung Theiss und Donau

BUWAL für internationale Umwelthaftpflicht

Die Umweltkatastrophe in Theiss und Donau zeigt die Lücken im heutigen
 internationalen Recht auf. Bei einem grenzüber-schreitenden Unfall haftet
 meist niemand. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) will
 deshalb am "Welt Wasser Forum" vom 21./22. März eine Haftpflichtregelung
 zur Diskussion stellen.

Für die Vergiftung der Theiss und Donau mit Cyanid wird voraussichtlich
 niemand zur Rechenschaft gezogen werden können. Das verantwortliche
 Bergbauunternehmen ist nur für die Schäden in Rumänien haftbar. Die Länder
 am Unterlauf der Donau haben keinen Anspruch auf Entschädigung. "Es ist
 störend, dass ein Unternehmen mit Sitz in einem Industrieland sich aus der
 Verantwortung für die Vergiftung eines ganzen Stroms stehlen kann", sagt
 BUWAL-Direktor Philippe Roch. Er will deshalb bereits im März bei der
 Ministerkonferenz des "Welt Wasser Forums" in Den Haag vorstellig werden.
 Er will beantragen, Verhandlungen über eine Umwelthaftpflicht aufzunehmen.

Heute ist der Schutz der internationaler Gewässer in zwei europäischen
 Umweltkonventionen geregelt:

· Das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von
 Industrie-unfällen tritt am 19. April 2000 in Kraft.

· Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender
 Wasserläufe und internationaler Seen.

Das BUWAL will sich dafür einsetzen, dass diese beiden Umweltabkommen mit
 einer Haftpflichtregelung ergänzt werden. An der Basler
 Sonderabfallkonferenz vom letzten Dezember wurde erstmals eine
 Haftpflichtregelung in einem Umweltabkommen verankert. Die Schweiz hatte
 sich sehr stark dafür engagiert. Beim Gewässerschutz will sich das BUWAL
 für eine ähnliche Lösung einsetzen.

Unternehmen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen

Die Schweiz hat nach der Katastrophe von Schweizerhalle 1986 ihre Lehren
 gezogen. Damals hatte das Löschwasser nach einem Brand in einer
 Chemianlage den Rhein vergiftet. Als Folge davon wurde die
 Störfallverordnung erarbeitet. Wenn ein Unternehmen gefährliche Stoffe
 lagert, muss es den Betrieb mit technischen und oranisatorischen
 Massnahmen schützen. Nach Schweizerhalle haben alle Rheinanlegerstaaten
 dafür gesorgt, dass Unternehmen im Einzugsgebiete des Rheins die
 Sicherheitsvorkehrungen verbessern.

Seither sind Unfälle am Rhein stark zurückgegangen. (vgl. Grafik)

Engagement der Schweiz

Die Schweiz engagiert sich auch für sicherere Produktionsverfahren in
 Osteuropa. Das seco und die Deza führen verschiedene Projekte durch, um
 Managment von Umweltgefahren zu verbessern. In Bulgarien unterstützt die
 Schweiz verschiedene Gewässerschutzmassnahmen und die Sanierung von
 Bergwerken. Das BUWAL wird sich bei der Deza und beim seco dafür
 einsetzen, dass in Zukunft vermehrt Projekte zur Verminderung von
 Umweltrisiken in Osteuropa unterstützt werden.

Bern, 15. Februar 2000

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst

Auskunft

· Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
 (BUWAL), Tel. 031 322 93 01

· Zum Thema Wasserverschmutzung: Peter Michel, Abteilungschef, Abteilung
 Gewässerschutz und Fischerei, Tel. 031 322 93 20

· Zum Thema Internationale Abkommen: Ernst Berger, Sektionschef Sektion
 Sicherheitstechnik, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
 Tel. 031 322 69 71 und Martin Schiess, Sektion Sicherheitstechnik,
 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 34;
 Manuela Jost, Sektionschefin Europa und Bilaterales, Abteilung
 Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
 031 322 99 73; Jürg Schneider, Sektion Europa und Bilaterales, Abteilung
 Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
 031 322 92 41.

Beilage
Grafik zur Wasserqualität des Rheins

Cyanid in Donau und Theiss

· Das Zyanid, das zur Auslaugung des Goldes aus dem Gestein verwendet wird,
 ist ein schnell wirkendes Atmungsgift. Im Gewässer tötet es bereits in
 sehr kleiner Konzentration alles Leben, das damit in Berührung kommt. Im
 Fluss bildet es eine Giftwolke, die mit der Strömung bis ins Meer
 verfrachtet wird. Zurück bleiben tote Gewässer. Zu hoffen bleibt, dass
 sich im nachfliessenden frischen Wasser ein sogenanntes ökologisches
 Vakuum bildet, in das neues Leben aus den nicht betroffenen Seitenflüssen
 und dem Oberlauf der Donau einziehen wird. Die Wasserversorgungen, die
 Wasser aus den betroffenen Flussabschnitten beziehen, müssen während des
 Vorbeiziehens der Giftwolke ihre Wassergewinnung einstellen. Fischern und
 Wasservögeln, die sich von Fischen ernähren, wird die Lebensgrundlage
 entzogen. Bis es ins Meer geschwemmt wird, ist das Cyanid verdünnt und
 teilweise abgebaut.

· Die mit dem Cyanidschlamm mitgeschwemmten Schwermetalle gelangen in die
 Sedimente des Gewässers. Sie richten dort zwar nicht unmittelbar Schaden
 an, gelangen aber durch Pflanzen und Kleinlebewesen, welche sich in diesen
 Sedimenten ansiedeln, langsam in die Nahrungskette. Wenn in den
 betroffenen Gewässern wieder Speisefische gefangen werden, muss ihr Gehalt
 an Schwermetall noch während einiger Zeit überwacht werden.