BUWAL für internationale Umwelthaftpflicht
MEDIENMITTEILUNG
Cyanidvergiftung Theiss und Donau
BUWAL für internationale Umwelthaftpflicht
Die Umweltkatastrophe in Theiss und Donau zeigt die Lücken im heutigen
internationalen Recht auf. Bei einem grenzüber-schreitenden Unfall haftet
meist niemand. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) will
deshalb am "Welt Wasser Forum" vom 21./22. März eine Haftpflichtregelung
zur Diskussion stellen.
Für die Vergiftung der Theiss und Donau mit Cyanid wird voraussichtlich
niemand zur Rechenschaft gezogen werden können. Das verantwortliche
Bergbauunternehmen ist nur für die Schäden in Rumänien haftbar. Die Länder
am Unterlauf der Donau haben keinen Anspruch auf Entschädigung. "Es ist
störend, dass ein Unternehmen mit Sitz in einem Industrieland sich aus der
Verantwortung für die Vergiftung eines ganzen Stroms stehlen kann", sagt
BUWAL-Direktor Philippe Roch. Er will deshalb bereits im März bei der
Ministerkonferenz des "Welt Wasser Forums" in Den Haag vorstellig werden.
Er will beantragen, Verhandlungen über eine Umwelthaftpflicht aufzunehmen.
Heute ist der Schutz der internationaler Gewässer in zwei europäischen
Umweltkonventionen geregelt:
· Das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von
Industrie-unfällen tritt am 19. April 2000 in Kraft.
· Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender
Wasserläufe und internationaler Seen.
Das BUWAL will sich dafür einsetzen, dass diese beiden Umweltabkommen mit
einer Haftpflichtregelung ergänzt werden. An der Basler
Sonderabfallkonferenz vom letzten Dezember wurde erstmals eine
Haftpflichtregelung in einem Umweltabkommen verankert. Die Schweiz hatte
sich sehr stark dafür engagiert. Beim Gewässerschutz will sich das BUWAL
für eine ähnliche Lösung einsetzen.
Unternehmen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen
Die Schweiz hat nach der Katastrophe von Schweizerhalle 1986 ihre Lehren
gezogen. Damals hatte das Löschwasser nach einem Brand in einer
Chemianlage den Rhein vergiftet. Als Folge davon wurde die
Störfallverordnung erarbeitet. Wenn ein Unternehmen gefährliche Stoffe
lagert, muss es den Betrieb mit technischen und oranisatorischen
Massnahmen schützen. Nach Schweizerhalle haben alle Rheinanlegerstaaten
dafür gesorgt, dass Unternehmen im Einzugsgebiete des Rheins die
Sicherheitsvorkehrungen verbessern.
Seither sind Unfälle am Rhein stark zurückgegangen. (vgl. Grafik)
Engagement der Schweiz
Die Schweiz engagiert sich auch für sicherere Produktionsverfahren in
Osteuropa. Das seco und die Deza führen verschiedene Projekte durch, um
Managment von Umweltgefahren zu verbessern. In Bulgarien unterstützt die
Schweiz verschiedene Gewässerschutzmassnahmen und die Sanierung von
Bergwerken. Das BUWAL wird sich bei der Deza und beim seco dafür
einsetzen, dass in Zukunft vermehrt Projekte zur Verminderung von
Umweltrisiken in Osteuropa unterstützt werden.
Bern, 15. Februar 2000
BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst
Auskunft
· Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 93 01
· Zum Thema Wasserverschmutzung: Peter Michel, Abteilungschef, Abteilung
Gewässerschutz und Fischerei, Tel. 031 322 93 20
· Zum Thema Internationale Abkommen: Ernst Berger, Sektionschef Sektion
Sicherheitstechnik, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031 322 69 71 und Martin Schiess, Sektion Sicherheitstechnik,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 34;
Manuela Jost, Sektionschefin Europa und Bilaterales, Abteilung
Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
031 322 99 73; Jürg Schneider, Sektion Europa und Bilaterales, Abteilung
Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
031 322 92 41.
Beilage
Grafik zur Wasserqualität des Rheins
Cyanid in Donau und Theiss
· Das Zyanid, das zur Auslaugung des Goldes aus dem Gestein verwendet wird,
ist ein schnell wirkendes Atmungsgift. Im Gewässer tötet es bereits in
sehr kleiner Konzentration alles Leben, das damit in Berührung kommt. Im
Fluss bildet es eine Giftwolke, die mit der Strömung bis ins Meer
verfrachtet wird. Zurück bleiben tote Gewässer. Zu hoffen bleibt, dass
sich im nachfliessenden frischen Wasser ein sogenanntes ökologisches
Vakuum bildet, in das neues Leben aus den nicht betroffenen Seitenflüssen
und dem Oberlauf der Donau einziehen wird. Die Wasserversorgungen, die
Wasser aus den betroffenen Flussabschnitten beziehen, müssen während des
Vorbeiziehens der Giftwolke ihre Wassergewinnung einstellen. Fischern und
Wasservögeln, die sich von Fischen ernähren, wird die Lebensgrundlage
entzogen. Bis es ins Meer geschwemmt wird, ist das Cyanid verdünnt und
teilweise abgebaut.
· Die mit dem Cyanidschlamm mitgeschwemmten Schwermetalle gelangen in die
Sedimente des Gewässers. Sie richten dort zwar nicht unmittelbar Schaden
an, gelangen aber durch Pflanzen und Kleinlebewesen, welche sich in diesen
Sedimenten ansiedeln, langsam in die Nahrungskette. Wenn in den
betroffenen Gewässern wieder Speisefische gefangen werden, muss ihr Gehalt
an Schwermetall noch während einiger Zeit überwacht werden.