BUWAL empört über illegale Luchstötung
MEDIENMITTEILUNG
Illegale Luchstötung im Kanton Bern
BUWAL empört über illegale Luchstötung
Das Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft ist empört über die illegale
Tötung eines Luchses und reagiert entsetzt auf die widerwärtige Art wie
Teile des Kadavers des geschützten Raubtiers dem Amt für Natur des Kantons
Bern zugestellt wurden. Der Kanton Bern hat eine Strafuntersuchung
eingeleitet.
Der Luchs ist ein geschütztes Tier. Die Schweiz spielt in Europa eine
zentrale Rolle für die Erhaltung des Luchses. Mit rund 100 Tieren hat die
Schweiz den grössten Luchsbestand in den Alpen und hat damit eine grosse
Verantwortung und Verpflichtung für die Erhaltung dieser Art.
Der Luchs kann in den Alpen langfristig nur existieren, wenn die Schweiz
den Luchs wirksam schützt und seine Verbreitung fördert.
Das BUWAL fährt in seiner Politik, den Luchs in Zusammenarbeit mit allen
involvierten Kreisen zu schützen, fort. Es bereitet deshalb zusammen mit
den betroffenen Kantonen ein Projekt zur Wiederansiedlung von Luchsen in
der Ostschweiz vor. Damit soll das Verbreitungsgebiet in der Schweiz
vergrössert werden und die Ausbreitung in die Ostalpen in Richtung
Österreich ermöglicht werden. In den Nordwestalpen (Kantone Bern, Freiburg
und Wallis) gibt es zur Zeit relativ hohe Luchsbestände. Dort sollen
Luchse eingefangen werden und in der Ostschweiz freigelassen werden. Die
Verhandlungen mit den Ostschweizer Kantonen stehen kurz vor dem Abschluss.
Luchse ernähren sich von Wildtieren. Rehe und Gämsen bilden bis 90 Prozent
der Nahrung der Raubkatze. Wenn Luchse sich auf Schafe als Beutetiere
spezialisieren, erteilt das BUWAL eine ausserordentliche
Abschussbewilliung. Drei Mal hat das Bundesamt für Umwelt Wald und
Landschaft diese Massnahme ergriffen, weil Luchse zuviele Schafe getötet
haben. 1997, 1998, und 1999 haben kantonale Wildhüter mit Bewillig7ung des
BUWAL je einen Luchs abgeschossen.
www.admin.ch/buwal/d/index/htm
Das BUWAL hat auf seiner Website ein Fenster eingerichtet, damit die
Bevölkerung Gelegenheit hat, ihre Meinung zu diesem Vorfall auszudrücken.
Bern, 14. Februar 2000
BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst
Auskunft
- Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Wald und Landschaft (BUWAL), Tel.
031 322 93 01
- Kommunikation BUWAL, Tel. 031 322 93 56