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Gleichstellung von Behinderten: Ausreichende Rechtsgrundlage für anerkannten Handlungsbedarf

Gleichstellung von Behinderten: Ausreichende Rechtsgrundlage für anerkannten
Handlungsbedarf

Ergebnisse der Vernehmlassung vom Herbst 1999

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat im Auftrag der
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SPK) eine
Vernehmlassung zum Thema der Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter
Menschen durchgeführt. Sie dauerte vom Juli bis Ende Oktober 1999. Von den
164 angefragten Institutionen haben 74 Stellung genommen, darunter 25
Kantonsregierungen, alle Bundesratsparteien, 9 Spitzenverbände sowie 17
Organisationen, die sich speziell den Belangen von Behinderten widmen.
Grundlage der Vernehmlassung bildete ein Bericht der SPK vom Juni 1999 zum
weiteren gesetzgeberischen Vorgehens in der Frage der Gleichstellung der
Behinderten.

Handlungsbedarf nicht bestritten

Ziel der Vernehmlassung war es, festzustellen, in welchen Bereichen die
Kantone bereits Massnahmen zur Gleichstellung der Behinderten ergriffen
haben, wo Handlungsbedarf besteht und mit welchen finanziellen Auswirkungen
die Vernehmlasser rechnen. Handlungsbedarf orten die Vernehmlasser
insbesondere in den Bereichen öffentlicher Verkehr (verbesserter Zugang,
besseres Rollmaterial, optische Anzeigen), Bauen (verbesserter Zugang),
Kommunikation (Fernsehen und Telefondienstleistungen für Hörgeschädigte),
Bildung/Schulwesen (Zugangserleichterungen, integrierte Schulung) und Arbeit
(Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte).

Mehrheit findet Verfassungsgrundlage ausreichend

Mehrheitlich wird Artikel 8 der Bundesverfassung für die künftige
Behindertenpolitik als ausreichende Rechtsgrundlage betrachtet, die auf
Verfassungsstufe keiner Ergänzung bedarf. Bei den bürgerlichen Parteien und
in Wirtschaftskreisen wird die Einführung eines klagbaren, subjektiven
Rechts Behinderter auf Zugang zu Bauten, Anlagen und Dienstleistungen als
wenig zweckmässig und wegen unübersehbarer Folgekosten abgelehnt.
Verschiedene Vernehmlasser befürworten ein solches Recht hingegen in
gewissen Sachbereichen. Während die einen Befürworter ein subjektives Recht
in der Verfassung verankern wollen, geben sich andere mit einer Regelung auf
Gesetzesstufe zufrieden. Etliche Vernehmlasser begrüssen den von der SPK
vorgeschlagenen Weg, mit einem konkreten Gesetzgebungsprogramm der
Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

EJPD erarbeitet Gesetzesentwürfe

Der Bundesrat hat das EJPD nach Kenntnisnahme der provisorischen
Vernehmlassungsergebnisse Ende Dezember 1999 beauftragt, Gesetzesentwürfe zu
erarbeiten, die als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Gleiche
Rechte für Behinderte" dienen können.

Bern, 10. Februar 2000

Weitere Auskünfte:
Dieter Biedermann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 50