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BSE Untersuchungsprogamm wird weitergeführt

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 9.2.2000

BSE Untersuchungsprogamm wird weitergeführt

Die schweizerische BSE-Überwachung stösst international auf Interesse
und wird als beispielhaft eingestuft. Als erstes und einziges Land
untersucht die Schweiz nicht nur die klinisch auffälligen Tiere,
sondern nimmt zusätzlich die Risikogruppen innerhalb der Rindergattung
ins Visier. Das Untersuchungsprogramm UP99 - im Januar 1999 zunächst
als befristetes Pilotprojekt begonnen - hat die Qualität der
BSE-Überwachung in der Schweiz verbessert und wird weitergeführt. Die
aktive Suche nach infizierten Kühen in einem ausgewählten Teil der
Rinderpopulation erweitert die Datenbasis deutlich, so dass der
Verlauf der BSE-Epidemie besser analysiert werden kann. Experten des
Bundesamtes für Veterinärwesen rechnen damit, dass die BSE noch in
diesem Jahrzehnt eliminiert ist.

Die in den vergangenen Jahren im Rahmen der BSE-Überwachung erhobenen
Daten haben es erlaubt, epidemiologische Modellrechnungen über den
bisherigen Verlauf der Epidemie anzustellen und - mit einer gewissen
statistischen Sicherheit - prognostische Aussagen zu machen. Gemäss
diesen Berechnungen ist im Jahr 2000 noch einmal mit etwa einer gleich
hohen Zahl von BSE-Fällen zu rechnen wie 1999. Dann aber soll sich der
im vergangenen Jahr kurz unterbrochene Abwärtstrend weiter fortsetzen
und BSE soll noch in diesem Jahrzehnt eliminert sein.

Auf Grund der Modellrechnungen sollen zur Zeit in der gesamten
Rindviehpopulation der Schweiz von ca. 1.7 Millionen Tieren, noch etwa
150 infizierte Kühe am Leben sein, bei denen die Infektion noch nicht
festgestellt werden kann. Davon werden in den kommenden Jahren rund
110 als BSE-Fälle erkannt. Mit einem flächendeckenden BSE-Test bei der
Schlachtung könnten von den restlichen vierzig Kühen vermutlich auch
noch diejenigen aus dem Verkehr gezogen werden, welche kurz vor dem
Auftreten klinischer Symptome stehen. Der Aufwand dafür beliefe sich
auf schätzungsweise 100 Millionen Franken. Da bereits 1990 die
notwendigen Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
getroffen wurden, drängt sich diese Massnahme aus der Sicht der
zuständigen Behörden nicht auf.

Bundesamt für Veterinärwesen

Notiz an die Redaktionen:
In Ergänzung zu dieser Pressemitteilung gibt es einen Rohstoff mit
Grafiken und Tabellen, welcher auf InfoVet, dem Web-Site des BVET,
abgerufen werden kann (http://www.admin.ch/bvet).

Auskünfte:
Dagmar Heim, Projektleiterin BSE, Tel. 031 324 99 93