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Patentstreit um LSVA-Herzstück

PRESSEMITTEILUNG

Patentstreit um LSVA-Herzstück

Eine in Liechtenstein domizilierte Person macht Patentrechte auf dem
LSVA- Erfassungsgerät für LKWs, geltend. Seit 1999 gingen entsprechende
Forderungen beim Zoll und neulich auch bei Fahrzeugimporteuren und
-haltern ein. Zollverwaltung und Finanzdepartement (EFD) nehmen dazu
klar Stellung:  Das ab 2001 zum Einsatz gelangende Erfassungsgerät wurde
in den letzten Jahren - ohne jegliche Beteiligung dieser Person - im
Auftrag der Eidgenossenschaft bis zur Serienreife entwickelt. Folglich
lehnen das EFD und die von ihm beauftragten Unternehmen jeglichen
Patentanspruch ab.

Von Anfang an stand fest, dass für die Erhebung der Leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein unbürokratisches System, das auf
modernster Technik fusst, zum Zug kommen muss. Nicht von ungefähr
arbeiten seit mehreren Jahren zahlreiche Spezialisten aus Wirtschaft und
Verwaltung daran.

Ein langer Weg

Die Entwicklung des LSVA-Geräts hat eine lange Geschichte. Aufgrund
einer internationalen Ausschreibung wurden 1995 aus 30 Anbietern deren 4
ausgewählt. Unter den Anbietern, die keinen Entwicklungsauftrag
erhielten, befand sich auch die erwähnte liechtensteinische Person. Die
Entwicklung erfolgte auf Kosten des Bundes. Erste Prototypentests wurden
1995 durchgeführt, weitere 1997. An den anschliessenden Feldtests
beteiligten sich noch zwei Firmen bzw. Firmenkonsortien. Gestützt auf
die Ergebnisse dieser Feldtests und detaillierte Offerten erhielt das
Konsortium Ascom/Fela den Auftrag, das Gerät zur Serienreife
weiterzuentwickeln und dann zu produzieren. Nach etlichen Probeläufen
sowie Labor- und Feldversuchen ist man heute soweit, dass diese
Eigenentwicklung der Eidgenossenschaft im Laufe dieses Jahren in rund
60'000 LKWs eingebaut werden kann. In keiner Phase hat die nunmehr
Patentansprüche geltend machende Person an der Entwicklung des
LSVA-Erfassungsgeräts oder von Teilen davon mitgewirkt.

Bund bestreitet Rechtsanspruch

Der Bund bestreitet die geltend gemachten Rechts- und Patentansprüche.
Ebenso weist er die Behauptung der in Liechtenstein domizilierten Person
zurück, wonach für den
 Einbau der Erfassungsgeräte eine Lizenzgebühr zu bezahlen sei. Sowohl
für die Eidgenossenschaft als auch für die beteiligten Unternehmen sind
die Forderungen haltlos.

So funktioniert das Erfassungssystem
Die Fahrleistung wird mit einem eigens für diesen Zweck entwickelten
elektronischen Erfassungsgerät ermittelt. Dieses ist mit dem
Fahrtenschreiber (Tachograph) gekoppelt. Ein Funksignal ermöglicht das
Ein- bzw. Ausschalten an der Schweizer Grenze. Mit GPS werden zudem die
Fahrleistung und die Grenzumschaltung überprüft. Mit dem Erfassungsgerät
wird - ohne grossen personellen Aufwand - die abgabenpflichtige
Fahrleistung (Tonnenkilometer) erfasst und periodisch abgerechnet.

Der Einbau der Geräte in die Lastwagen hat vor kurzem begonnen. Er
erfolgt durch autorisierte Werkstätten und wird bis im Herbst 2000
abgeschlossen sein. Detailllierte Informationen stehen unter
www.zoll.admin.ch/steuern + abgaben/lsva/lsva konkret zur Verfügung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Rechtliches
­ Hans Georg Nussbaum, Chef Rechtsdienst, Rechtsabteilung der
Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65 88

Technisches
­ Hugo Geiger, Chef Betriebsabteilung Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67
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 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

19.4.2000