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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Mazedonien

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik
Mazedonien

Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Mazedonien zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen ist am 14. April 2000 in Skopje durch den
schweizerischen Volkswirtschaftsminister, Bundesrat Pascal Couchepin und
den mazedonischen Finanzminister, Nikola Gruevski unterzeichnet worden.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit
einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet
werden und ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen
beider Länder zu genehmigen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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