Zusätzlicher Schweizer Beitrag an die HIPC-Initiative
Bundesrat Pascal Couchepin hat anlässlich der Frühjahrstagung des Entwicklungskomitees der Bretton Woods-Institutionen einen zusätzlichen schweizerischen Beitrag über 50 Millionen Franken an die Kosten der HIPC-Initiative angekündigt (Entschuldungsinitiative der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds zugunsten armer, hochverschuldeter Entwicklungsländer). Der Bundesrat hat diese Unterstützung an seiner Sitzung vom 12. April 2000 gutgeheissen.
Die Entschuldungsinitiative bezweckt, die Aussenverschuldung von armen Entwicklungsländern auf ein nachhaltiges Niveau zu reduzieren. In den Genuss einer Schuldenreduktion kommen nur Länder, die einen guten Leistungsausweis bezüglich wirtschaftspolitischer Reformen aufweisen können. Kernstück der Initiative bildet ein Entschuldungsfonds zur Finanzierung von Schuldenerlassen der multilateralen Finanzinstitutionen. Der Fonds wird durch eigene Mittel internationaler Finanzinstitutionen oder durch Beiträge anderer Geber gespeist. Die Schweiz hat bereits früher Zahlungen von insgesamt 40 Millionen Franken in diesen Fonds geleistet und hat zudem für einen beim Internationalen Währungsfonds eingerichteten Treuhandfonds zugunsten hochverschuldeter Entwicklungsländer 70 Millionen Franken bewilligt.
Der Internationale Währungsfonds und die Weltbank haben letztes
Jahr Reformen für eine umfassendere und schnellere Entschuldung von
armen Ländern verabschiedet. Auch wurde beschlossen, Entschuldungsmassnahmen
zukünftig eng mit Programmen zur Armutsbekämpfung zu verbinden.
Durch diese Reformen haben sich die Kosten der Initiative jedoch verdoppelt
und die Staatengemeinschaft ist aufgefordert, zusätzliche Beiträge
zu sprechen. Als Vorreiterin auf dem Gebiet der Entschuldung misst die
Schweiz der HIPC-Initiative eine zentrale Rolle im Kampf für erhöhtes
Wachstum und verringerte Armut bei.
Die Massnahme erfolgt im Rahmen des schweizerischen Entschuldungs-programms,
welches 1991 anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft beschlossen
wurde und deren Durchführung dem Staatssekretariat für Wirtschaft
(seco) obliegt. Um eine nachhaltige Entschuldung zu gewährleisten,
unterstützt die Schweiz auch ein umfassendes Programm zur Stärkung
der Schuldenverwaltung in Entwicklungsländern.
Bern, 17. April 2000
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst
Auskunft: Heinz Kaufmann, seco, Zahlungbilanzhilfen und Entschuldungsmassnahmen,
Tel. 031/324 08 68