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OECD-Steuerexperten zum Zugang zu Bankinformationen

PRESSEMITTEILUNG

OECD-Steuerexperten zum Zugang zu Bankinformationen

Das OECD-Fiskalkommitee hat einen Expertenbericht über den verbesserten
Zugang von Steuerbehörden zu Bankinformationen verabschiedet. Weil die
Empfehlungen des Berichts  der Schweizerischen Rechtsordnung
entsprechen, hat ihm die Schweizer Vertretung im Fiskalkomitee
zugestimmt.  Der Bericht anerkennt bei Bankinformationen die
Notwendigkeit des Schutzes der Privatsphäre und stellt damit  das
Bankgeheimnis nicht in Frage.  Die Schweiz ist bereit, den Dialog auf
dieser Basis weiterzuführen.

Mit ihrem Bericht anerkennt die OECD auch bei Bankinformationen die
Notwendigkeit des Schutzes vor unerlaubten Eingriffen in die
Privatsphäre. Handlungsbedarf sieht das Comité jedoch bei der Pflicht
zur Identifikation von Berechtigten an Bankguthaben, beim  Zugang von
Steuerbehörden zu Bankinformationen und beim  Austausch von solchen
Informationen mit ausländischen Steuerbehörden. Die Empfehlungen stimmen
mit der heutigen schweizerischen Rechtsordnung überein. So ist es
aufgrund der Straf- und Bankengesetzgebung schon heute nicht möglich,
anonyme Gelder bei Banken anzulegen. Das schweizereische Bankgeheimnis
bietet auch keinen Schutz für Kriminelle und Steuerbetrüger, unabhängig
davon, ob die Straftat im In- oder im Ausland begangen wurde. Die
Schweiz gewährt ausländischen Staaten in solchen Fällen auch Rechts-
oder Amtshilfe. Letzteres ist im Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA
bereits der Fall. Voraussetzung dafür ist, dass die im Ausland begangene
Straftat auch nach schweizerischem Recht als betrügerisches Verhalten
qualifiziert wird. Dieses sog. Prinzip der beidseitigen Strafbarkeit
bleibt bestehen.

Zusammen mit anderen Ländern hat die Schweizer Delegation klar zum
Ausdruck gebracht, dass ein angemessener Schutz der Bankkunden durch das
Bankgeheimnis legitim ist und gewährleistet bleiben muss. Hingegen ist
die Schweiz bereit, bilateral und im Rahmen der bestehenden
Rechtsordnung  nach Lösungen zu suchen, die noch vermehrt sicher
stellen, dass das Bankgeheimnis nicht missbraucht wird, um Steuerbetrug,
Geldwäscherei oder andere Verbrechen vor dem Rechtszugriff zu schützen.

Dem OECD-Fiskalkomitee gehören Vertreter der Steuerbehörden der
Mitgliedstaaten an. Seine Empfehlungen verpflichten die Staaten
rechtlich nicht zur Umsetzung von Massnahmen. Der Bericht über den
Zugang von Steuerbehörden zu Bankinformationen wurde von allen
OECD-Staaten akzeptiert.   Der Dialog über den Zugang von Steuerbehörden
zu Bankinformationen wird weitergeführt, wobei innerhalb der OECD die
Meinung über allfällige weitere Schritte in diesem Bereich auseinander
gehen. Die Schweiz ist für diesen Dialog offen, wird sich aber weiterhin
mit Nachdruck für die Wahrung der schweizerischen Rechtsordnung
einsetzen. Namentlich das Bankgeheimnis steht dabei nicht zur
Disposition.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Prof. Robert Waldburger, Vizedirektor ESTV, 031 322 71 36 oder 031 322
71 29

12.4.2000