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Finanzkontrolle stellt Verwaltung ein grundsätzlich gutes Zeugnis aus

Pressemitteilung

Finanzkontrolle stellt Verwaltung ein grundsätzlich gutes Zeugnis aus

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) stellt in ihrem Jahresbericht
1999 der Bundesverwaltung ein grundsätzlich gutes Zeugnis aus. In
Einzelfällen wurde aber dem Gebot der Sparsamkeit zu wenig Rechnung
getragen. Dank der Arbeit der EFK hat der Bund 1999 Einsparungen in
zweistelliger Millionenhöhe realisiert. Noch viel wichtiger für die
Arbeit der EFK ist aber die Prävention.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste
Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Nur Verfassung und Gesetz verpflichtet
legt sie selbständig ihr Prüfprogramm fest. Das Ziel ihrer Arbeit ist
es, die Verwaltung nach Schwachstellen zu durchforsten und damit
sicherzustellen, dass der Steuerfranken möglichst sparsam und nach den
Vorgaben des Gesetzgebers verwendet wird.
1999 hat die EFK mit ihren rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
über 250 grössere und kleinere Prüfungen vorgenommen. Das Spektrum der
Prüfungen ist sehr breit. So ist eine der Kernaufgaben der EFK die
Kontrolle der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft mit einem Ausgaben-
und Einnahmenvolumen von je über 40 Milliarden Franken. Daneben
begleitet die EFK unter anderem die Liquidation der verschiedenen
Verwertungsorganisationen für landwirtschaftliche Produkte aber auch die
Realisierung der Expo.02 und der Eisenbahngrossprojekte. Geprüft wurde
auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Betreuung von
Flüchtlingen, so unter anderem das Rückkehrprogramm in
Bosnien-Herzegowina. Im Nachgang zum Veruntreuungsfall "Bellasi" führte
die EFK im VBS eine breitangelegte Prozess- und Risikoanalyse durch, die
ein insgesamt gutes Ergebnis zeitigte; unter anderem als Konsequenz aus
dem Fall "Bellasi" wird die EFK im laufenden Jahr verstärkt die Internen
Kontrollsysteme (IKS) unter die Lupe nehmen, bilden diese doch ein
wirksames Präventionsmittel gegen Veruntreuungsfälle. Die EFK ist nicht
nur für die Kontrolle der Bundesverwaltung zuständig, sie führte 1999
auch zahlreiche Prüfungen bei halbstaatlichen Organisationen im Inland
und bei internationalen Organisationen durch.
Wichtigstes Ziel der EFK ist die Förderung der ordnungs-und
rechtmässigen sowie sparsamen Mittelverwendung. Sie will für Parlament,
Bundesrat und Verwaltung einen Zusatznutzen schaffen, der letztlich im
Interesse der Steuerzahler ist. Es kommt dabei nicht so sehr auf einen
kurzfristigen, spektakulären Erfolg an, sondern auf den Anstoss zu
nachhaltigen Veränderungen.
Die Arbeit der EFK darf nicht isoliert betrachtet werden. Die
Entwicklung hin zu einer verstärkt wirkungsorientierten Verwaltung
bedeutet zwangsläufig, dass die Bedeutung von Wirtschaftlichkeits- und
Wirksamkeitsprüfungen zunehmen wird.
Mit der Revision 1999 des Finanzkontrollgesetzes ist die Unabhängigkeit
der Finanzkontrolle massgeblich gestärkt und derjenigen eines
Rechnungshofes angenähert worden. Ausfluss dieser verstärkten
Unabhängigkeit ist, dass der EFK-Jahresbericht nun erstmals selbständig
veröffentlicht wird.

4. April 2000
Für weitere Auskünfte: Kurt Grüter, Direktor der EFK, Tel, 031/323.10.01

Bitte Sperrfrist beachten

Der Jahresbericht 1999 sowie weitere Informationen zur Eidgenössischen
Finanzkontrolle sind ab sofort im Internet unter der Adresse
www.efk.admin.ch abrufbar.