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Eidg. Bankenkommission folgt Volcker-Empfehlungen

PRESSEMITTEILUNG

Eidg. Bankenkommission folgt Volcker-Empfehlungen

Die Eidg. Bankenkommission schafft die Grundlage für die Schweizer
Banken, 26'000 Konten zu publizieren, die nach dem Urteil des Volcker -
Komitees wahrscheinlich einen Zusammenhang mit Opfern des Holocaust
haben. Zudem werden die Banken ermächtigt, eine zentrale Datenbank mit
jenen 46'000 Konten zu errichten, bei denen das Volcker - Komitee den
Zusammenhang mit dem Holocaust als wahrscheinlich oder möglich
eingestuft hat. Damit folgt die Eidg. Bankenkommission innert der von
ihr angekündigten Frist den Empfehlungen des Volcker-Komitees.
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) hat heute entschieden, den beiden
Empfehlungen der Untersuchungskommission unter dem Vorsitz von Paul A.
Volcker („ICEP“) zu folgen. Das ICEP hatte im Dezember 1999 nach einer
mehr als  zweijährigen Abklärung bei den Schweizer Banken empfohlen,
rund 3'000 offene und 23'000 saldierte Konten zu publizieren, bei
welchen sie einen Zusammenhang mit Opfern des Holocaust als
„wahrscheinlich“ erachtet. Die EBK gestattet zudem die Errichtung einer
zentralen Datenbank mit Daten aller rund 46'000 Konten, bei denen das
ICEP einen „wahrscheinlichen oder möglichen“ Zusammenhang mit einem
Opfer des Holocaust annimmt. Zugang zu dieser Datenbank erhält jene in
der Schweiz zu schaffende Instanz, welche sich mit der Abwicklung der
Ansprüche von Holocaust-Opfern befassen wird.

Bei der Umsetzung der generell formulierten Empfehlung des ICEP zur
Errichtung einer zentralen Datenbank diskutierte die EBK den notwendigen
Umfang dieser Datenbank. Sie entschied, alle  rund 46'000 Konten zu
zentralisieren, welche nach Ansicht des ICEP für die Geltendmachung von
Ansprüchen möglicherweise relevant sind. Die zentrale Erfassung aller
4.1 Mio aus der Zeit vor 1945 stammenden Konten, die bei den Schweizer
Banken eruiert wurden, erachtet die EBK dagegen weder als notwendig noch
als sinnvoll. Das  ICEP selbst nahm nach seinen eigenen, äusserst
umfassenden, Abklärungen nur bei den erwähnten 46'000 Konten einen
„wahrscheinlichen oder möglichen“ Zusammenhang mit einem Opfer des
Holocaust an, während es bei den übrigen Konten aus der damaligen Zeit
keinen solchen Bezug feststellte.

EBK-Präsident Kurt Hauri zeigte sich am Donnerstag abend sehr befriedigt
von diesem Entscheid, der innert der im letzten Dezember von der EBK
selber gesetzten, strengen Frist getroffen worden sei. „Die EBK hat die
Arbeiten des ICEP von Beginn weg als wichtig erachtet und unterstützt“,
sagte Hauri. „Sie folgt im wesentlichen den Empfehlungen des
Volcker-Komitees. Durch die Publikation der Konten können die Opfer des
Holocaust, welche ihr Vermögen während des Krieges bei Schweizer Banken
deponierten, Gerechtigkeit erfahren.“ Mit diesem Entscheid werde auch
der Weg frei, das New Yorker Vergleichsabkommen rasch umzusetzen und die
von den Banken teilweise bereits überwiesene Vergleichssumme den
Berechtigten bald auszuzahlen, was er nun auch erwarte. Vor der
Inkraftsetzung des Vergleichs ist es nicht möglich, die Entscheide der
EBK zu vollziehen. Angesprochen auf die Folgen der Beschränkung der
zentralen Datenbank meinte Hauri: „Dies hat keinerlei nachteilige Folgen
für berechtigte Holocaust Opfer oder ihre Nachfahren. Unter dem New
Yorker Vergleich können ohne weiteres Regeln vorgesehen werden, welche
es erlauben, auch Antragstellern einen Betrag zuzusprechen, deren Name
sich nicht in der zu schaffenden Datenbank befindet, welche aber ihren
Anspruch auf andere Weise plausibel machen können“.

EIDG. BANKENKOMMISSION

Auskunft erteilt am Donnerstag abend bis 20.30 Uhr und am Freitag: Dr.
Urs Zulauf, Vizedirektor, Leiter des Rechtsdienstes der EBK, +41 31 322
69 09.

30.3.2000