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Alkoholverwaltung budgetiert Reingewinn von 198 Millionen

PRESSEMITTEILUNG

Alkoholverwaltung budgetiert Reingewinn von 198 Millionen

Der Bundesrat hat den Voranschlag der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) für
das Geschäftsjahr 2000/2001 verabschiedet. Die EAV budgetiert einen
Reingewinn von 197,9 Millionen Franken. Ein tieferer Nettoaufwand und
Mehreinnahmen aus der Alkoholsteuer tragen zum guten Ergebnis bei.

Der Übergang zum neuen Steuersystem ist vollzogen: Seit 1. Juli 1999
werden importierte und Schweizer Spirituosen einheitlich besteuert.
Während die Fiskalbe-lastung für ausländische Produkte gesenkt wurde,
ist sie bei inländischen Destillaten leicht angehoben worden. Da die
weitere Entwicklung der Produktions- und Importpraxis heute nicht
vorhersehbar ist, können die Einnahmen aus der Alkoholsteuer nur
vorsichtig budgetiert werden. Aufgrund bisheriger Erfahrungen rechnet
die EAV gegenüber dem Budget des laufenden Geschäftsjahres mit
Mehreinnahmen.

Nach Einführung des Einheitssteuersatzes im letzten Sommer nahmen die
importierten Mengen zu. Zahlreiche Spirituosen, vor allem Liköre und
Aperitifs, die zuvor in der Schweiz hergestellt wurden, stammen heute
aus dem Ausland. Weil die Alkoholsteuer nicht mehr nach dem
Bruttogewicht, sondern nach Liter Alkohol erhoben wird, werden nun viele
Produkte trinkfertig importiert. Dasselbe gilt für jene Spirituosen, die
vor dem Systemwechsel in Fässern importiert und in der Schweiz in
Flaschen abgefüllt wurden. Ein weiterer Grund für die Zunahme des
Importes: Markenprodukte aus dem Ausland sind günstiger geworden. Die
abgabenfreien Einfuhren im privaten Reisendenverkehr dürften daher
abnehmen zu Gunsten eines (besteuerten) Mehrabsatzes von ausländischen
Spirituosen im Schweizer Handel.

Der Erlös aus den Steuern auf Spirituosen und Trink-sprit sowie aus dem
Handel mit hochgradigem Alkohol zu industriellen Zwecken beläuft sich
auf 228,9 Millionen Franken. Der Aufwand beträgt 34,2 Millionen. Der
Reinertrag der EAV fliesst zu 90 Prozent in die AHV/IV-Kasse. 10 Prozent
erhal-ten die Kantone zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Monique Helfer, EAV, Tel 031 309 12 64

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29.3.2000