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Umsetzung von Steuer-Reformen gemäss Finanzleitbild

PRESSEMITTEILUNG

Umsetzung von Steuer-Reformen gemäss Finanzleitbild

Der Bundesrat hat ein Konzept beschlossen, das hängige Steuerreformen im
Lichte seiner Finanzpolitik umsetzt. Ehepaare und Familien sollen um 0,9
Mia, der Umsatz-Stempel mit max. 0,5 Mia entlastet werden. Ein
Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum belastet die
Bundeskasse nicht. Eine gemeinsame Botschaft wird noch dieses Jahr ans
Parlament geleitet. Eine Amnestie und mehr Nationalbank-Gewinne
begrenzen das Ausfall-Potenzial auf 1 - 1,2 Mia. Die Amnestie, die von
verstärkten Kontrollen flankiert wird, verbreitert die Basis für
Steuereinnahmen und dient so der Steuergerechtigkeit. Sanierungsziel und
Ausgabendisziplin bleiben vorrangig.

In der Finanzpolitik liegen zahlreiche Pendenzen auf dem Tisch. Allein
die Maximalforderungen für Reduktionen bei der Besteuerung von Ehepaaren
und Familien, Wohneigentum und Wertschriften-Transaktionen übersteigen
jährlich 3,7 Milliarden Franken.  Dies wäre mit der Sanierung
unverträglich. Die Kompensation solcher Ausfälle mit anderen Steuern
wäre nicht realistisch oder würde die Finanzierung der AHV gefährden.
Dennoch besteht Handlungsbedarf beim Steuerdruck auf Ehepaare und
Familien mit Kindern und wegen der Gefahr, dass die heutige Besteuerung
im Wertschriften-Handel zur Abwanderung eines wichtigen
Wirtschaftszweigs führt. Ebenfalls fällig ist die Präsentation einer
Alternative zur Besteuerung des Eigenmietwerts. Der Bundesrat hat im
Lichte des Finanzleitbilds und unter Berücksichtigung der
Wirtschaftslage ein Konzept zur Umsetzung dieser und weiterer
Steuer-Pendenzen beschlossen. Das Konzept begrenzt die Kosten für den
Bundeshaushalt auf netto 1 bis 1,2 Milliarden Franken. Ausserordentliche
Erträge (zB Telekommunikations-Lizenzen) werden im Sinn der
antizyklischen Finanzpolitik zur Schuldentilgung verwendet.

Ehepaare und Familien, Umsatzstempel, Wohneigentum

Ehepaare und Familien: Eltern von minderjährigen Kindern und Kindern in
Ausbildung sollen gegenüber heute besser gestellt, die Benachteiligung
von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren aufgehoben werden. Weil die
Kosten dafür nicht von den Alleinstehenden bezahlt werden sollen, ist
der Bundesrat bereit, Steuerausfälle von max. 0,9 Milliarden Franken in
Kauf zu nehmen. Die Entlastung der Eltern ist ein Gebot der
Gerechtigkeit.

Umsatzstempel: Dringend ist auch eine mindestens teilweise Abschaffung
der Umsatzabgabe auf Wertschriften-Transaktionen. Die heutige Steuer
kann zur Abwanderung von Geschäften ins Ausland und somit zum Verlust
von Arbeitsplätzen führen. Während eine völlige Abschaffung der Abgabe
(2 Milliarden Franken) nur bei Kompensation aus dem Finanzsektor und
nicht zu Lasten der Steuerzahler in Frage kommt, ist der Bundesrat
bereit zu einer Entlastung in der Grössenordnung von max. 0,5 Milliarden
Franken. Damit würden die institutionellen Anleger oder der Handel mit
inländischen blue chips vom Stempel ausgenommen.

Wohneigentum: Das heutige System basiert auf der Besteuerung der
Eigenmiete bei Abzugs-Möglichkeit von Unterhaltskosten und Schuldzinsen.
Es hat trotz Kritik Vorteile und ist sachgerecht. Dennoch will der
Bundesrat eine Alternative präsentieren, den sogenannten Systemwechsel.
Dieser würde die Besteuerung des Eigenmietwerts und die Abzüge aufheben
und wäre administrativ einfacher.  Die Mehreinnahmen von 200 Millionen
würde der Bundesrat  zur gezielten Förderung von Neuerwerb von
Wohneigentum weiter geben. Hingegen soll die neue Lösung per Saldo mit
keinen Steuerausfällen verbunden sein, zumal vor Jahresfrist die
Wohneigentums-Initiative vor allem wegen ihrer Kostenfolge vom Volk
deutlich abgelehnt wurde.

Die drei Vorlagen werden einzeln in die Vernehmlassung gegeben, dem
Parlament jedoch noch dieses Jahr in einer gemeinsamen Botschaft als
„Dreierpaket“ unterbreitet. Damit betont der Bundesrat, dass diese
Reformen aus einer Gesamtsicht heraus und mit umfassender Verantwortung
gegenüber dem Bundeshaushalt realisiert werden müssen.

Amnestie: Mit gutem Gewissen ins nächste Jahrhundert

Der Bundesrat schlägt eine allgemeine Steueramnestie vor. Diese bringt
nicht nur Mehreinnahmen, sondern führt zu einer dauerhaften
Verbreiterung der Steuerbasis. Steuern aus Einkommen und Vermögen, die
bisher vom Fiskus nicht erfasst wurden, sollen künftig die Steuerlast
auf mehr Schultern verteilen.  Steueramnestien schaffen die Möglichkeit,
„reinen Tisch“ zu machen. Damit jedoch nicht die ehrlichen Steuerzahler
benachteiligt und keine Anreize zur Hinterziehung geschaffen werden,
können solche Aktionen nur in grossen Zeitabständen erfolgen. Auf eine
Strafsteuer wird verzichtet, hingegen soll in einem sehr einfachen
Verfahren eine Art „pauschale Nachsteuer“ (z.B. fixer Prozentsatz unter
Abzug eines Freibetrags)  erhoben werden, die so gerecht wie möglich
ist. Die Amnestie soll mit verstärkten Kontrollen beim Vollzug der
Steuergesetzgebung flankiert werden. Die Modalitäten sind noch
festzulegen. Die Vernehmlassung ist für dieses Jahr geplant.

Kapitalgewinne, Beteiligungen, Auslandzinsen

Der Bundesrat bekräftigt die Ablehnung der
Kapitalgewinnsteuer-Initiative. Diese wäre wohl unter dem Aspekt der
Gerechtigkeit begründbar, kollidierte jedoch mit der Vermögenssteuer,
wäre finanziell unergiebig und administrativ aufwändig. Der Bundesrat
lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.

Hingegen hat der Bundesrat die Prüfung einer Besteuerung des
Kapitalgewinns beim Verkauf massgebender Beteiligungen an Unternehmen
beschlossen, in Verbindung mit Massnahmen zur Milderung der
wirtschaftlichen Doppelbelastung von Dividenden. Damit könnte eine Lücke
bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen geschlossen und gleichzeitig vor
allem bei KMU Probleme (z.B. bei Nachfolgeregelungen) entschärft werden.
Diese ökonomisch sinnvolle, aber kurzfristig kaum realisierbare
Steuerreform wäre haushaltneutral: heute unversteuerte
Beteiligungsgewinne würden erfasst - die Besteuerung von Dividenden
reduziert.

Ein Kritikpunkt an unserem Steuersystem betrifft die Tatsache, dass in
der Schweiz Auslandzinsen nicht von der Verrechnungssteuer erfasst sind.
Die EU ist daran, für die Zinsbesteuerung eine Lösung zu suchen, die
alternativ entweder eine Quellensteuer oder eine umfassende
Auskunftspflicht vorsieht. Dabei hat die Schweiz stets betont, dass ihr
heutiges System an sich wirksam sei, dass sie aber kein Interesse daran
habe, Zielhafen von Umgehungsgeschäften einer allfälligen neuen
EU-Zinssteuer zu werden. Es liegt im Interesse der Schweiz, mit Blick
auf mögliche internationale Entwicklungen die Machbarkeit einer
Verrechnungssteuer auf ausländischen Zinserträgen zu studieren und
mögliche wirtschaftliche Folgen abzuschätzen. Der Bundesrat hat dem EFD
einen entsprechenden Auftrag erteilt.

Die vier Ziele der Finanzpolitik

Das Konzept des Bundesrates zur Umsetzung der wichtigsten
Steuerpendenzen orientiert sich an folgenden vier übergeordneten Zielen:

? Sanierungs-Ziel (nachhaltig gesunde Bundesfinanzen, Ausgabendisziplin)

? Steuerquoten-Ziel (tiefe Quote im Standort-Interesse)
? Wachstums-Ziel (Finanzpolitik begünstigt Wachstum von Wirtschaft und
Arbeit)
? Gerechtigkeits-Ziel (optimaler Kompromiss zwischen  Sachzwang und
Steuergerechtigkeit)

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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