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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Kasachstan

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik
Kasachstan

Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Kasachstan zuhanden der Bundesversammlung
verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen
Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung, ihn die Ratifikation
vornehmen zu lassen

Am 21. Oktober 1999 wurde in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Republik Kasachstan über die Einkommens- und Vermögenssteuern
unterzeichnet. Es handelt sich dabei nach Russland, Moldova und Belarus
um das vierte umfassende Steuerabkommen der Schweiz mit einem
Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der
Beseiti-gung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen Schutz, z.B. vor
Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen
Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Industriestaaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile
erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens
zugestimmt.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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