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Expertenkommission "Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung" eingesetzt

PRESSEMITTEILUNG

Expertenkommission "Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung"
eingesetzt

Der Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements (EFD), Bundesrat Kaspar
Villiger, hat eine Expertenkommission zur Untersuchung der gegenwärtigen
Steuer- und Abgabebelastung für Unternehmungen eingesetzt. Die
Kommission unter Leitung von Professor Xavier Oberson (Genf) soll die
fiskalische Belastung von Kapitalgesellschaften und ihren Beteiligten
einerseits und diejenige der Inhaber von Personenunternehmungen
andererseits vergleichend darstellen. Sodann soll sie Vorschläge für
eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung ausarbeiten.
Die Expertenkommission setzt sich aus Vertretern der Wissenschaft, der
Privatwirtschaft, der Kantone und der Eidgenössischen Steuerverwaltung
zusammen. Sie hat das geltende System der Unternehmensbesteuerung nach
den eidgenössischen und kantonalen Steuergesetzen sowie der
AHV-Gesetzgebung mit Blick auf die gesamte Steuer- und Abgabebelastung
zu überprüfen.

Neben der vergleichenden Darstellung der Fiskalbelastung der
verschiedenen Unternehmensformen und ihrer Beteiligten soll die
Kommission der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Gesellschaft und
Anteilsinhabern besondere Beachtung schenken. In diesen Bereichen sind
auch die ausländischen Steuerordnungen rechtsvergleichend zu betrachten.
Bei der Erarbeitung eines Konzepts für die rechtsformneutrale
Besteuerung der Unternehmenseinkünfte soll ganz besonders die
Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen untersucht werden.

Die Kommission soll die getrennte Besteuerung des betrieblichen vom
übrigen Einkommen der Unternehmungen untersuchen. Zu beurteilen ist auch
die Einführung eines Optionsrechts für Personenunternehmungen, wie
Kapitalgesellschaften besteuert zu werden. Weiter ist eine günstigere
Besteuerung für solche Gewinne zu prüfen, die in das Unternehmen
reinvestiert werden.

Die steuerlichen und AHV-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der
Unternehmensnachfolge und mit Veräusserungstatbeständen bei
Kapitalgesellschaften und bei Personenunternehmungen sollen ebenfalls
untersucht und es sollen Lösungsvarianten erarbeitet werden, die dem
Grundsatz der rechtsformneutralen
 Besteuerung so weit wie möglich entsprechen. Die Kommission kann auch
die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer oder einer
Beteiligungsgewinnsteuer prüfen. Ebenso sind die volkswirtschaftlichen
Auswirkungen der verschiedenen ausgearbeiteten Varianten zu untersuchen.

Die Expertenkommission soll ihren Bericht bis Ende Juni 2001 dem
Vorsteher des EFD vorlegen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Arthur Gross, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 323 89 76

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29.2.2000