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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

Inkrafttreten des Bundesgesetzes INTERREG III

Verstärkte grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Staaten und Regionen der EU

Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Förderung der schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschrei-tende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III) in den Jahren 2000-2006 per 1. März 2000 beschlossen. Dieses Programm wurde vom Parlament im Oktober 1999 verabschiedet. Es erlaubt der Schweizer Beteiligung an der europäi-schen Initiative einen Impuls zu geben. Ein Rahmenkredit von 39 Millionen Franken wurde zu diesem Zweck bewilligt.

Das Inkrafttreten des Bundesprogramms erfolgt parallel zum Start der EU-eigenen Initiative INTERREG III. Neu sind die Möglichkeiten zur transnationalen und  interregionalen Zusammenarbeit. Hauptzielsetzung ist die Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung der europäischen Gebiete. INTERREG III ist eine Erweiterung der zwei vorangegangenen Initiativen INTERREG I (1991-93) und INTERREG II (1994-99). Weiterhin prioritär bleiben die Projekte der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit.
 

Bern, 29. Februar 2000

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst des EVD

Auskünfte:
Rudolf Schiess, seco, Regional- und Raumordnungspolitik, Tel. 031/322 28 20.