Inkrafttreten des Bundesgesetzes INTERREG III
Verstärkte grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Staaten und Regionen der EU
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Förderung der schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschrei-tende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III) in den Jahren 2000-2006 per 1. März 2000 beschlossen. Dieses Programm wurde vom Parlament im Oktober 1999 verabschiedet. Es erlaubt der Schweizer Beteiligung an der europäi-schen Initiative einen Impuls zu geben. Ein Rahmenkredit von 39 Millionen Franken wurde zu diesem Zweck bewilligt.
Das Inkrafttreten des Bundesprogramms erfolgt parallel zum Start der
EU-eigenen Initiative INTERREG III. Neu sind die Möglichkeiten zur
transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit. Hauptzielsetzung
ist die Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung
der europäischen Gebiete. INTERREG III ist eine Erweiterung der zwei
vorangegangenen Initiativen INTERREG I (1991-93) und INTERREG II (1994-99).
Weiterhin prioritär bleiben die Projekte der grenzüberschreitenden
regionalen Zusammenarbeit.
Bern, 29. Februar 2000
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst des EVD
Auskünfte:
Rudolf Schiess, seco, Regional- und Raumordnungspolitik, Tel. 031/322
28 20.