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NFA: Grundsätze und Flexibilität

PRESSEMITTEILUNG

NFA: Grundsätze und Flexibilität

Der «Neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA)» wurde in der
Vernehmlassung im Prinzip mehrheitlich begrüsst. Zwar waren einige
Grundsatzfragen umstritten und es wurden viele Details bemängelt. Eine
klare Mehrheit befürwortet indessen die rasche und konsequente
Umsetzung. Dies ist auch der Wille von Bundesrat und Kantonen. Eine
kleine NFA-Delegation soll, unter Einbezug der Städte und Gemeinden,
Verbesserungen und Konsensfähigkeit evaluieren. An den Grundpfeilern ist
festzuhalten, in Teilbereichen sind Mittelwege und Entgegenkommen zu
suchen. Zudem sollen die Unterschiede der Steuerbelastungen zwischen den
Kantonen kleiner werden. Die Projekt-Gremien entwerfen die Botschaft ans
Parlament bis im Herbst, der Bundesrat verabschiedet sie noch dieses
Jahr.
212 Stellungnahmen mit 1'891 Anträgen zum NFA waren seit Ende November
1999 auszuwerten. Das Fazit auf kleinstem Nenner: Trotz Kritik tritt
eine klare Mehrheit für die rasche und konsequente Umsetzung des NFA
ein. Der bessere Ausgleich von Gefällen, die grösseren
Handlungsspielräume der Kantone sowie die Effizienzgewinne rechtfertigen
die Realisierung des Projekts. In der heutigen Form ist der NFA
politisch jedoch noch nicht in allen Teilen tragfähig. Hingegen scheinen
aufgrund der Vernehmlassungs-Antworten verschiedene Nachbesserungen
durchaus möglich. Eine kleine NFA-Delegation mit Vertretern der
Kantonsregierungen, des Eidg. Finanzdepartements sowie inskünftig auch
der Städte und Gemeinden ist deshalb beauftragt, Handlungsschwerpunkte
für das weitere Vorgehen zu definieren und konkrete Vorschläge für eine
solid abgestützte Konsensfähigkeit zu machen. Die Delegation bereitet
Grundlagen für Entscheide der Projektorganisation vor. Diese stellt dem
Bundesrat Anträge für die Verfassungsartikel und das neue
Finanzausgleichs-Gesetz. Der Bundesrat will die Botschaft noch dieses
Jahr ans Parlament weiterleiten.

Handlungsfelder der Delegation

An einer ersten Sitzung hat die Delegation drei Handlungsfelder
abgesteckt, welche die weiteren Arbeiten prägen:

? Definition von Grundpfeilern des NFA: Hauptziel des NFA bleibt die
Stärkung des föderalen Bundesstaates insgesamt. Die transparente Ordnung
von Kompetenzen und  Finanzströmen gibt der jeweils zuständigen Ebene
mehr Handlungsspielraum.  Bund und Kantone können ihre Mittel
effizienter einsetzen; Unterschiede zwischen
 finanzstarken und finanzschwachen Kantonen werden verringert.
Festgehalten wird am Gros der Aufgabenentflechtungen, weil sonst die
erforderlichen Ausgleichseffekte nicht finanziert werden können, sowie
an neuen Instrumenten für die interkantonale Zusammenarbeit. Ebenso an
der integralen Umsetzung, weil eine etappierte Umsetzung finanziell
nicht verkraftbar wäre.
? Definition von Kompromissen: Fundierter Kritik, vor allem zu den
Lösungen im  Sozialbereich, kann indessen durch das Festlegen von
Mindeststandards und durch eine verstärkte Koordinationsfunktion des
Bundes Rechnung getragen werden. Zum Beispiel mit  Rahmengesetzen. Den
Einwänden gegen die interkantonalen Vertragswerke soll ebenfalls in
geeigneter Weise entgegen gekommen werden.
? Definition von Nachbesserungen: Unbestritten ist die Neuberechnung des
Finanzausgleichs im engeren Sinn (Abbau von Gefällen und
Mindestausstattung der Kantone). Dies verkleinert indirekt auch die
„Steuerschere“, also die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen
den Kantonen. Obwohl das Gros der Aufgabenteilung nötig ist, um die
Mittel für den Ausgleich freizuspielen, sind isolierte „Fremdkörper“
lokalisierbar, die zwar hoch umstritten aber wenig NFA-relevant sind.
Sie können allenfalls fallen gelassen werden. Verfeinert wird der
Ausgleich zu Gunsten von Regionen und Städte mit besonderen Lasten.

Die Delegation wird für die Bereinigung von Einzelfragen Teams mit
Spezialisten einsetzen. Vorgesehen sind Gespräche mit besonders
betroffenen Organisationen. Unter Vorbehalt bestmöglicher
Projektfortschritte wird folgende Agenda angestrebt: Verabschiedung des
Schlussberichtes zur NFA-Vernehmlassung im Frühling, Anträge an den
Bundesrat im Herbst, Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat
noch dieses Jahr, parlamentarische Behandlung 2001/2; Abstimmung 2002/3.
Über den Gang der Arbeiten wird laufend informiert.

Mutationen im politischen Steuerungsorgan
Das politische Steuerungsorgan ist paritätisch aus Vertretern der
Kantonsregierungen und des Bundesrates zusammengesetzt. Nach dem
Rücktritt von Bundesrat Flavio Cotti und Wechseln im Präsidium der
Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der
Finanzdirektoren-Konferenz (FDK) setzt sich das politische
Steuerungsorgan wie folgt zusammen:
Bundesrats-Vertretung : Kaspar Villiger (Vorsitz), Ruth Dreifuss, Joseph
Deiss
Kantons-Vertretung : Peter Schönenberger (SG, Präsident KdK), Hans Lauri
(BE, Präsident FDK), Charles Favre (VD, Vertreter der Westschweizer
Regierungskonferenz)

NFA-Delegation
Kantone: Regierungsräte Hans Lauri (BE), Peter Schönenberger (SG), Franz
Marty (SZ), Charles Favre (VD).
EFD: Ulrich Gygi (Vorsitz), Peter Siegenthaler, Peter Saurer, Daniel
Eckmann (Information)
Städte/Gemeinden: noch zu bestimmen.

Hinweis auf Offenlegung des internen Zwischenberichts über die
Auswertung der Vernehmlassung (ab Montag deutsch; ab Freitag 25.2.2000
französisch) auf Internet (www. efd.admin.ch) bzw. auf Bestellung
(Kommunikation EFD).

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

21.2.2000