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Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Indien

PRESSEMITTEILUNG

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Indien

Der Vorsteher des Eidg.  Volkswirtschaftsdepartementes, Bundesrat Pascal
Couchepin, und der indische Finanzminister, Yashwant Sinha, haben am 16.
Februar 2000 in New Delhi ein Protokoll zur Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Indien
unterzeichnet.

Die von der Wirtschaft seit längerer Zeit erwartete Unterzeichnung
dieses Protokolls wird wesentlich dazu beitragen, die
Konkurrenzfähigkeit der in Indien tätigen schweizerischen Unternehmen
gegenüber Konkurrenten aus anderen westeuropäischen Staaten wieder
herzustellen. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass das für die
Schweiz zentrale Anliegen der Herabsetzung der Quellensteuersätze bei
Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsvergütungen im
Sinne der im Abkommen vom 2. November 1994 enthaltenen
Meistbegünstigungsklausel erfolgreich durchgesetzt werden konnte.

Das Protokoll wird mit einer Botschaft des Bundesrates den
eidgenössischen Räten unterbreitet werden und ist vor dem Inkrafttreten
durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu genehmigen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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17.2.2000