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Bundessubventionen: 3. Controlling-Bericht

PRESSEMITTEILUNG

Bundessubventionen: 3. Controlling-Bericht

Der Bundesrat hat heute vom 3. Controlling-Bericht des Eidg.
Finanzdepartementes zur Überprüfung der im Bereich der
Bundessubventionen eingeleiteten Massnahmen Kenntnis genommen. Die
Umsetzung der Massnahmen verläuft zum grössten Teil nach Plan. Der
Bericht hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen
Am 14. April 1999 hatte der Bundesrat den zweiten Teil des
Subventionsberichtes verabschiedet und an die Eidg. Räte zur
Kenntnisnahme weitergeleitet. Zusammen mit dem ersten Subventionsbericht
(vom Bundesrat am 25. Juni 1997 gutgeheissen) wurde damit die nach
Artikel 5 des Subventionsgesetzes vorgeschriebene, umfassende
Überprüfung der Bundessubventionen erstmals und vollständig
abgeschlossen.

Mit der Verabschiedung der beiden Berichte hatte der Bundesrat
gleichzeitig die Departemente beauftragt, die zur Umsetzung
erforderlichen Massnahmen an die Hand zu nehmen. Dem Eidg.
Finanzdepartement wurde der Auftrag erteilt, ein zentrales Controlling
der Umsetzung durchzuführen und dem Bundesrat periodisch Bericht zu
erstatten.

Der vorliegende 3. Controlling-Bericht informiert nun mit Stand Ende
1999 über die Umsetzung der in den beiden Subventionsberichten
festgehaltenen erforderlichen Massnahmen. Er hält fest, dass die
insgesamt 378 Massnahmen grösstenteils nach dem vom Bundesrat
festgelegten Vorgehen umgesetzt werden. Gemäss Planung sollten im Jahr
2003 über 80 Prozent aller Massnahmen aus dem ersten Subventionsbericht
und knapp 90 Prozent der Massnahmen aus dem zweiten Subventionsbericht
zu wirken beginnen. Knapp zwei Fünftel der Massnahmen aus dem ersten
Subventionsbericht und ein Fünftel der Massnahmen aus dem zweiten
Bericht können bereits heute als realisiert bezeichnet werden.

Die ausgewiesene Sparwirkung beträgt bei den Massnahmen aus dem ersten
Subventionsbericht bis ins Jahr 2002 gut 90 Mio. Franken pro Jahr und ab
dem Jahr 2003 über 100 Mio. pro Jahr. Die Massnahmen aus dem zweiten
Subventionsbericht sollten bis ins Jahr 2004 einen Spareffekt von knapp
15 Mio. Franken pro Jahr und
anschliessend von 80 Mio. pro Jahr zur Folge haben. Beim Grossteil der
Massnahmen ist eine mögliche Sparwirkung noch offen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Beat Mäder, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 81

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16.2.2000