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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Albanien

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik
Albanien

Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien zuhanden der Bundesversammlung
verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen
Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung, ihn die Ratifikation
vornehmen zu lassen.
Am 12. November 1999 wurde in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
der Republik Albanien über die Einkommens- und Vermögenssteuern
unterzeichnet.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung
der Doppelbesteuerung auch einen gewissen Schutz, z.B. vor
Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen
Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Industriestaaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile
erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens
zugestimmt.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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16.2.2000