Verlängerung der Zollfreiheit für Produkte aus ehemaligen
EFTA-Ländern
Die Zollfreikontingente, welche die Europäische Gemeinschaft und die Schweiz 1995 für gewisse Produkte vereinbart haben, werden für das Jahr 2000 verlängert. Bei der Einfuhr in die Schweiz sind davon vor allem Limonaden und andere alkoholfreie Getränke, Tierfedern und Tabakwaren betroffen. Bei der Ausfuhr in die EG geniessen Pektin, Kaffee- und Tee-Extrakte sowie verarbeitete Nahrungsmittel ohne landwirtschaftliche Rohstoffe Zollfreiheit. Der heutige Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft. Die Oberzolldirektion wird auf dem Zirkularweg detailliertere Informationen bekanntgeben.
Diese Zollfreikontingente sind eine Folge des Beitritts Österreichs,
Schwedens und Finnlands zur Europäischen Union im Jahre 1995. Sie
gewährleisten die Fortführung des Liberalisierungsgrades zwischen
der Schweiz und ihren ehemaligen EFTA-Partnern.
Bern, 15. Februar 2000
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information
Auskünfte:
Tabakwaren: EFD, Oberzolldirektion; Andreas Kehrli, Tel. 031 322
66 12
Übrige Waren: EFD, Oberzolldirektion; Peter Pouyouros, Tel.
031/322 65 74