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Anpassung der Beihilfen für Milchprodukte per 1. Mai 2000

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.2.2000

Anpassung der Beihilfen für Milchprodukte per 1. Mai 2000

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ändert auf den 1. Mai
2000 die Verordnung des EVD vom 7. Dezember 1998 über die Höhe der
Beihilfen für Milchprodukte.
Im Jahre 2000 stehen für die Milchpreisstützung gesamthaft rund 710
Millionen Franken zur Verfügung. Nach der Verordnung des Bundesrates
über Zielpreis, Zulagen und Beihilfen im Milchbereich wird per 1. Mai
2000 die Zulage auf verkäster Milch von 12 auf 20 Rappen pro Kilogramm
Milch erhöht. Diese Ausgangslage - vorgegebene Mittel und erhöhte
Zulage - bedingt eine teilweise Anpassung der Beihilfensätze.
Die Beihilfen für Käse werden nach unten korrigiert. Auf Grund der
unterschiedlichen Reifungsdauer der Käse werden dabei die tieferen
Ansätze für Ausfuhrbeihilfen gestaffelt in Kraft gesetzt.
Die Butterverbilligungen werden in der Verordnung teilweise reduziert.
Die Mittel, welche den Butterherstellern aus dem Ertrag der
Butterimporte 1999 zugeflossen sind, werden in diesem Zusammenhang
berücksichtigt. Die Stützung im Bereich Butter bleibt deshalb
grundsätzlich unverändert.
Die Ausfuhrbeihilfen für andere Milchprodukte sowie die Beihilfen für
die Magermilch und Milchpulververwertung bleiben unverändert.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Urs Markstein, Abteilung Tier- und
Pflanzenproduktion, Tel. 031/322 25 52