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Jahresanfang der Weko in Übereinstimmung mit den gesetzten Zielen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.2.2000

Jahresanfang der Weko in Übereinstimmung mit den gesetzten Zielen

Wie das letzte Jahr wird auch das Jahr 2000 vom Kampf gegen
Wettbewerbsabreden unter direkten Konkurrenten geprägt sein. Zu diesem
Thema hat die Wettbewerbskommission (Weko) gestern zwei Entscheide
gefällt. Sie betreffen die Untersuchungen gegen die Preisempfehlungen
für Getränke in Restaurants in der Westschweiz und das Tessiner
Zeitungskartell. Neben diesem Schwerpunkt wird die Weko ihre
Anstrengungen im Zusammenhang mit der Liberalisierung staatlich
beeinflusster Märkte fortsetzen.

Bei der Vorstellung ihres Jahresberichts für 1999 hat die Weko die
Akzente für das laufende Jahre bekanntgegeben: Wettbewerbsabreden
unter direkten Konkurrenten werden das Schwergewicht der Arbeit
bilden. Die Weko hat 1999 mehrere Untersuchungen zu diesem Thema
eröffnet. An ihrer gestrigen Sitzung hat die Weko zwei davon mit einer
einvernehmlichen Regelung abschliessen können. Es handelt sich um die
Untersuchungen zu den Preisempfehlungen für Getränke in Restaurants in
der Westschweiz sowie zum Tessiner Zeitungskartell (siehe dazu die
separaten Medienmitteilungen). Die das gleiche Thema betreffenden
Untersuchungen zum Uhrenvertrieb, zum Medikamentenvertrieb, zu den
Fahrlehrertarifen, zu den Strassenbelägen und zum Plakataushang führt
die Weko weiter. Zwei weitere Untersuchungen aus dem Bereich Baumärkte
wurden vor kurzem eröffnet.

Durch die Untersuchungen über harte Preiskartelle zwischen direkten
Konkurrenten wurde die Frage nach der Einführung direkter Sanktionen
im Kartellgesetz aktuell. Das geltende Kartellgesetz sieht keine
direkte Sanktionierung von Wettbewerbsverstössen vor. Die Weko ist im
Vergleich zu anderen Wettbewerbsbehörden dieses wichtigen präventiven
Mittels beraubt, denn sie kann Bussen nur im Wiederholungsfall
aussprechen. Dieser Umstand beschäftigt auch den Bundesrat, der zur
Zeit die Möglichkeit der Einführung direkter Sanktionen im
Kartellgesetz prüft.
Neben diesem Schwerpunkt wird die Weko ihre Anstrengungen im
Zusammenhang mit der Liberalisierung staatlich beeinflusster Märkte
fortsetzen. Die Weko achtet einerseits darauf, dass es im Zuge von New
Public Management-Bestrebungen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt,
wenn die staatlichen Stellen gleichzeitig hoheitlich tätig sind und
auf einem dieser Tätigkeit nachgelagerten Markt in Konkurrenz zu
Privaten kommerzielle Dienstleistungen anbieten. In solchen
Konstellationen besteht typischerweise die Gefahr, dass die Privaten
diskriminiert werden. Diese Gefahr wird durch den Fall der
Schweizerischen Meteorologischen Anstalt (SMA) illustriert, die ihre
marktbeherrschende Stellung bei der Beschaffung von Wetterdaten auf
dem Markt für Wetterprognosen missbraucht hat.
Andererseits beobachtet die Weko die Liberalisierung ehemaliger
staatlicher Monopolmärkte sehr genau. Sie greift dort ein, wo unnötige
Wettbewerbsverzerrungen drohen. Dies hat sie auch im Fall der
Bernischen Karftwerke (BKW) getan. BKW hat kürzlich - nach
ursprünglicher Weigerung - aufgrund eines kartellgesetzlichen
Verfahrens nachgegeben und mit einem Unternehmen einen für dieses
vorteilhaften Elektrizitätslieferungsvertrag geschlossen (siehe
separate Medienmitteilung).

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, Präsident der Weko, Tel. 079 667 90
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Prof. Walter Stoffel, Vizepräsident der Weko, Tel. 079 436 81 49