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Weko genehmigt einvernehmliche Regelung mit den drei Tessiner Tageszeitungen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.2.2000

Weko genehmigt einvernehmliche Regelung mit den drei Tessiner
Tageszeitungen

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 7. Februar 2000
eine einvernehmliche Regelung mit den Verlagshäusern der drei Tessiner
Tageszeitungen und dem Tessiner Verlegerverband genehmigt. Diese
verpflichten sich, künftig jegliche Preisabrede über die
Verkaufspreise ihrer Zeitungen zu unterlassen. Der Weko-Entscheid
setzt einem entsprechenden, möglicherweise kartellgesetzwidrigen
Verhalten der betroffenen Verleger ein Ende.
Die Weko hat am 7. Februar 2000 ihre Untersuchung über die
Verkaufspreise der drei Tessiner Tageszeitungen (Corriere del Ticino,
Giornale del Popolo und Regione) abgeschlossen. Die Verkaufspreise
waren seit Jahren gleich und Preisänderungen wurden jeweils
gleichzeitig bekanntgegeben. Die im Juli 1999 eröffnete Untersuchung
sollte zeigen, ob es sich dabei um eine unzulässige Preisabrede
handelt. In einer einvernehmlichen Regelung verpflichten sich die
Verlage nun, inskünftig jegliche Abrede über die Verkaufspreise für
ihre Zeitungen zu unterlassen. Zudem werden sie inskünftig
Preiserhöhungen nicht mehr gemeinsam und gleichzeitig mitteilen. Jeder
Verlag wird die Preise für seine Zeitung nunmehr individuell
bekanntgeben.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, Präsident der Weko, Tel. 079 667 90 15
Dr. Patrik Ducrey, Stellvertretender Direktor, Tel. 031 324 96 78 / 079 345 01 44