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Verdacht auf Konzessionsverletzung durch Radio Zürisee

MEDIENMITTEILUNG

Verdacht auf Konzessionsverletzung durch Radio Zürisee

Das BAKOM eröffnet ein Aufsichtsverfahren gegen Radio Zürisee

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat ein Aufsichtsverfahren gegen
 Radio Zürisee eingeleitet. Durchgeführte Messungen begründen den Verdacht,
 dass die Radiostation die UKW-Verbreitung ihres Programms ab dem
 Sendestandort Felsenegg nicht in erster Linie auf das konzessionierte
 Versorgungsgebiet, sondern auf die Stadt Zürich richtet.

Die Konzession legt die technischen Modalitäten der Verbreitung fest und
 sieht vor, dass Radio Zürisee sein Programm auf das Gebiet Zürichsee
-Glarus richten soll. Die Veränderung der Abstrahlrichtung kann zu
 wettbewerbsverzerrenden Überreichweiten in der Stadt Zürich und zu einer
 technischen Unterversorgung des konzessionierten Versorgungsgebiets
 führen.

Radio Zürisee muss damit rechnen, dass es vom BAKOM zur Herstellung des
 rechtmässigen Zustandes aufgefordert wird. Die Eröffnung eines
 Verwaltungsstrafverfahrens bleibt vorbehalten.

Biel, 4. Februar 2000

Bundesamt für Kommunikation
Stabstelle Kommunikation

Auskünfte: Carole Gerber, Leiterin Aufsicht RTV 032 327 54 49