Verdacht auf Konzessionsverletzung durch Radio Zürisee
MEDIENMITTEILUNG
Verdacht auf Konzessionsverletzung durch Radio Zürisee
Das BAKOM eröffnet ein Aufsichtsverfahren gegen Radio Zürisee
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat ein Aufsichtsverfahren gegen
Radio Zürisee eingeleitet. Durchgeführte Messungen begründen den Verdacht,
dass die Radiostation die UKW-Verbreitung ihres Programms ab dem
Sendestandort Felsenegg nicht in erster Linie auf das konzessionierte
Versorgungsgebiet, sondern auf die Stadt Zürich richtet.
Die Konzession legt die technischen Modalitäten der Verbreitung fest und
sieht vor, dass Radio Zürisee sein Programm auf das Gebiet Zürichsee
-Glarus richten soll. Die Veränderung der Abstrahlrichtung kann zu
wettbewerbsverzerrenden Überreichweiten in der Stadt Zürich und zu einer
technischen Unterversorgung des konzessionierten Versorgungsgebiets
führen.
Radio Zürisee muss damit rechnen, dass es vom BAKOM zur Herstellung des
rechtmässigen Zustandes aufgefordert wird. Die Eröffnung eines
Verwaltungsstrafverfahrens bleibt vorbehalten.
Biel, 4. Februar 2000
Bundesamt für Kommunikation
Stabstelle Kommunikation
Auskünfte: Carole Gerber, Leiterin Aufsicht RTV 032 327 54 49