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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Referendum gegen die bilateralen Verträge eingereicht (3.2.2000)

PRESSEMITTEILUNG

Referendum gegen die bilateralen Verträge eingereicht

Insgesamt rund ein Dutzend verschiedenste Komitees haben heute Nachmittag
bei der Bundeskanzlei die Referendumsbogen gegen die bilateralen Verträge
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union eingereicht.

Das Referendum richtet sich gegen den "Bundesbeschluss über die Genehmigung
der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie gegebenenfalls ihren
Mitgliedstaaten oder der Europäischen Atomgemeinschaft andererseits". Beim
Genehmigungsbeschluss kündigen die Referendumskomitees insgesamt  70´175
Unterschriften an. Die Bundeskanzlei wird nun die eingereichten
Unterschriften kontrollieren mit dem Ziel, das Ergebnis dem Bundesrat
bereits an der Sitzung vom 16. Februar vorzulegen.

Ein zweites Referendum wandte sich gegen das "Bundesgesetz zum Abkommen
zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen
Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse".
Gegen dieses Gesetz  reichten die Referendumskomitees insgesamt  weniger als
2´700 Unterschriften ein.  Dieses Referendum ist somit nicht zustande
gekommen.

Beim Gelingen des Referendums gegen den Genehmigungsbeschluss wird der
Bundesrat am 16. Februar den Abstimmungstermin formell beschliessen. In
diesem Zusammenhang hat der Bundesrat vorsorgliche Grundsatzentscheide
getroffen. Wenn dieses  Referendum zustande kommt, wird danach die
Abstimmung auf den 21. Mai angesetzt. Nebst den bilateralen Verträgen werden
keine anderen Themen an diesem Tag zur Abstimmung gebracht. Mit diesem
Entscheid unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung, die er den bilateralen
Verträgen mit der EU beimisst. Er möchte auch, dass der demokratische
Willensbildungsprozess im Hinblick auf die Volksabstimmung frei von
Interferenzen stattfinden kann, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn
andere, umstrittene Themen zur Diskussion gestanden hätten.

Bekanntlich sind für das Gelingen eines Referendums 50´000 gültige
Unterschriften nötig. Da die Verträge mit der EU nur dem fakultativen
Referendum unterstellt sind,   braucht es im Falle einer Volksabstimmung
allein die Mehrheit des Volkes.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

Bern, 3. Februar 2000

Auskünfte:

Hans-Urs Wili, Tel. 031 322 37 49
(für rechtliche und technische Fragen)

Vizekanzler Achille Casanova, Tel. 031 322 37 03
(für politische Fragen)